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Staat, Verfassung und Menschenrechte - Cheatsheet
Staat, Verfassung und Menschenrechte - Cheatsheet Demokratieprinzip und seine Implementierung Definition: Grundsatz der Volkssouveränität und politischen Teilhabe in einem Staat. Details: Art. 20 Abs. 1 und 2 GG: Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat. Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus (Wahlen und Abstimmungen). Pluralismus: Vielfalt politischer Meinungen und Parteien. Rech...

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Staat, Verfassung und Menschenrechte - Cheatsheet

Demokratieprinzip und seine Implementierung

Definition:

Grundsatz der Volkssouveränität und politischen Teilhabe in einem Staat.

Details:

  • Art. 20 Abs. 1 und 2 GG: Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
  • Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus (Wahlen und Abstimmungen).
  • Pluralismus: Vielfalt politischer Meinungen und Parteien.
  • Rechtsstaatlichkeit: Bindung der Staatsgewalt an Gesetz und Recht.
  • Partizipationsrechte: Bürgerrechte zur politischen Mitwirkung (z.B. Wahlrecht, Meinungsfreiheit).
  • Implementierung durch Wahlen, parlamentarische Demokratie, direkte Demokratie (Volksbegehren, Bürgerinitiative).

Grundrechte: Freiheit und Gleichheit

Definition:

Grundrechte sichern Freiheit und Gleichheit; zentrale Prinzipien der Menschenrechte und Verfassungen.

Details:

  • Art. 1-19 GG regeln Grundrechte
  • Freiheit: Schutz vor staatlichen Eingriffen \rightarrow z.B. Meinungs-, Religionsfreiheit
  • Gleichheit: Diskriminierungsverbot \rightarrow z.B. Art. 3 GG
  • Abwehrrechte gegen den Staat
  • Subjektive Rechte: individuell einklagbar
  • Bindung des Staates aus Art. 1 Abs. 3 GG

Bundesstaatlichkeit und Föderalismus

Definition:

Organisation eines Staates in verschiedene, teilsouveräne Gliedstaaten mit einer zentralen Bundesebene; Machtverteilung zwischen Zentralstaat und Gliedstaaten.

Details:

  • Grundprinzip des deutschen Staatsaufbaus
  • Verfassungsrechtliche Grundlage in den Art. 20 (1) und Art. 79 (3) GG
  • Exekutive, Legislative und Judikative zwischen Bund und Ländern aufgeteilt
  • Länder besitzen eigene Staatsqualität (eigene Verfassung, Regierung, Parlament)
  • Bund hat Vorrang in Bereichen nationalen Interesses (Außen-, Verteidigungs-, Währungs- und Zollpolitik)
  • Finanzausgleichssystem zur Sicherstellung gleichwertiger Lebensbedingungen
  • Vertretung der Länderinteressen im Bundesrat

Rechtsstaatsprinzip: Bedeutung und Anwendung

Definition:

Kernprinzipien für staatliches Handeln müssen sich an Recht und Gesetz orientieren, um die Freiheit der Bürger durch geregelte Verfahren zu gewährleisten.

Details:

  • Rechtsbindung der Verwaltung und Justiz
  • Gewährleistung von Grundrechten
  • Gewaltenteilung: Legislative, Exekutive, Judikative
  • Bestimmtheitsgebot
  • Rückwirkungsverbot
  • Verhältnismäßigkeitsprinzip

Institutionelle Gewaltenteilung: Parlament, Regierung, Gerichtsbarkeit

Definition:

Institutionelle Gewaltenteilung: Unterteilung staatlicher Macht in Legislative (Parlament), Exekutive (Regierung) und Judikative (Gerichtsbarkeit) zur gegenseitigen Kontrolle und Gewaltbegrenzung.

Details:

  • Legislative (Parlament): Gesetzgebende Gewalt, z.B. Bundestag, Landtage
  • Exekutive (Regierung): Ausführende Gewalt, z.B. Bundesregierung, Landesregierungen
  • Judikative (Gerichtsbarkeit): Rechtsprechende Gewalt, z.B. Bundesverfassungsgericht, andere Gerichte
  • Machtverteilung zur Vermeidung von Machtmissbrauch
  • Prinzip der gegenseitigen Kontrolle (Checks and Balances)
  • Verankert im Grundgesetz

Verfassungsbeschwerde und der Weg zum Bundesverfassungsgericht

Definition:

Verfassungsbeschwerde: Individueller Rechtsbehelf zum Schutz verfassungsmäßiger Rechte, direkte Anrufung des Bundesverfassungsgerichts bei Verletzung durch öffentliche Gewalt.

Details:

  • Zulässigkeit: Beschwerdeführer muss Grundrechtsverletzung geltend machen können.
  • Beschwerdeberechtigung: Natürliche und juristische Personen, wenn sie Träger der betroffenen Grundrechte sind.
  • Form: Schriftlich und begründet, Frist von einem Monat nach Bekanntgabe der letzten Entscheidung.
  • Vorinstanzen: Erschöpfung des Rechtswegs muss nachgewiesen werden.
  • Prüfung: Ist die Verfassungsbeschwerde offensichtlich unbegründet, wird sie nicht zur Entscheidung angenommen.
  • Entscheidung: Kann der öffentliche Gewalt Handlung aufgeben oder unterlassen (ggf. Gesetze für nichtig erklären).
  • Rechtsfolge: Verfassungsgerichtsurteil bindend für alle Staatsorgane, Gerichte und Behörden.

Historische Entwicklung des Staatsrechts in Deutschland

Definition:

Entwicklung des Staatsrechts in Deutschland vom Heiligen Römischen Reich bis zur Gegenwart.

Details:

  • HRRDN: 962-1806, erste Staatsrechtslehren
  • Preußische Reformen: 19. Jh., Verwaltungsstaat
  • Weimarer Republik: 1919-1933, demokratische Verfassung
  • Nationalsozialismus: 1933-1945, Zerstörung des Rechtsstaats
  • Grundgesetz: 1949, föderaler Rechtsstaat
  • Wiedervereinigung: 1990, Integration DDRs

Analyse von wichtigen Verfassungsgerichtsentscheidungen

Definition:

Analyse von wichtigen Verfassungsgerichtsentscheidungen - Untersuchung der Urteile des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zur Interpretation und Anwendung des Grundgesetzes.

Details:

  • Zentrale Fragestellungen und Rechtsfragen
  • Bedeutung der Entscheidung für das Verfassungsrecht
  • Wesentliche Argumente der Parteien
  • Begründung und Argumentation des BVerfG
  • Konsequenzen und Auswirkungen
  • Verhältnis zu früheren Entscheidungen und Präzedenzfällen
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