Staat, Verfassung und Menschenrechte - Cheatsheet
Demokratieprinzip und seine Implementierung
Definition:
Grundsatz der Volkssouveränität und politischen Teilhabe in einem Staat.
Details:
- Art. 20 Abs. 1 und 2 GG: Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
- Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus (Wahlen und Abstimmungen).
- Pluralismus: Vielfalt politischer Meinungen und Parteien.
- Rechtsstaatlichkeit: Bindung der Staatsgewalt an Gesetz und Recht.
- Partizipationsrechte: Bürgerrechte zur politischen Mitwirkung (z.B. Wahlrecht, Meinungsfreiheit).
- Implementierung durch Wahlen, parlamentarische Demokratie, direkte Demokratie (Volksbegehren, Bürgerinitiative).
Grundrechte: Freiheit und Gleichheit
Definition:
Grundrechte sichern Freiheit und Gleichheit; zentrale Prinzipien der Menschenrechte und Verfassungen.
Details:
- Art. 1-19 GG regeln Grundrechte
- Freiheit: Schutz vor staatlichen Eingriffen \rightarrow z.B. Meinungs-, Religionsfreiheit
- Gleichheit: Diskriminierungsverbot \rightarrow z.B. Art. 3 GG
- Abwehrrechte gegen den Staat
- Subjektive Rechte: individuell einklagbar
- Bindung des Staates aus Art. 1 Abs. 3 GG
Bundesstaatlichkeit und Föderalismus
Definition:
Organisation eines Staates in verschiedene, teilsouveräne Gliedstaaten mit einer zentralen Bundesebene; Machtverteilung zwischen Zentralstaat und Gliedstaaten.
Details:
- Grundprinzip des deutschen Staatsaufbaus
- Verfassungsrechtliche Grundlage in den Art. 20 (1) und Art. 79 (3) GG
- Exekutive, Legislative und Judikative zwischen Bund und Ländern aufgeteilt
- Länder besitzen eigene Staatsqualität (eigene Verfassung, Regierung, Parlament)
- Bund hat Vorrang in Bereichen nationalen Interesses (Außen-, Verteidigungs-, Währungs- und Zollpolitik)
- Finanzausgleichssystem zur Sicherstellung gleichwertiger Lebensbedingungen
- Vertretung der Länderinteressen im Bundesrat
Rechtsstaatsprinzip: Bedeutung und Anwendung
Definition:
Kernprinzipien für staatliches Handeln müssen sich an Recht und Gesetz orientieren, um die Freiheit der Bürger durch geregelte Verfahren zu gewährleisten.
Details:
- Rechtsbindung der Verwaltung und Justiz
- Gewährleistung von Grundrechten
- Gewaltenteilung: Legislative, Exekutive, Judikative
- Bestimmtheitsgebot
- Rückwirkungsverbot
- Verhältnismäßigkeitsprinzip
Institutionelle Gewaltenteilung: Parlament, Regierung, Gerichtsbarkeit
Definition:
Institutionelle Gewaltenteilung: Unterteilung staatlicher Macht in Legislative (Parlament), Exekutive (Regierung) und Judikative (Gerichtsbarkeit) zur gegenseitigen Kontrolle und Gewaltbegrenzung.
Details:
- Legislative (Parlament): Gesetzgebende Gewalt, z.B. Bundestag, Landtage
- Exekutive (Regierung): Ausführende Gewalt, z.B. Bundesregierung, Landesregierungen
- Judikative (Gerichtsbarkeit): Rechtsprechende Gewalt, z.B. Bundesverfassungsgericht, andere Gerichte
- Machtverteilung zur Vermeidung von Machtmissbrauch
- Prinzip der gegenseitigen Kontrolle (Checks and Balances)
- Verankert im Grundgesetz
Verfassungsbeschwerde und der Weg zum Bundesverfassungsgericht
Definition:
Verfassungsbeschwerde: Individueller Rechtsbehelf zum Schutz verfassungsmäßiger Rechte, direkte Anrufung des Bundesverfassungsgerichts bei Verletzung durch öffentliche Gewalt.
Details:
- Zulässigkeit: Beschwerdeführer muss Grundrechtsverletzung geltend machen können.
- Beschwerdeberechtigung: Natürliche und juristische Personen, wenn sie Träger der betroffenen Grundrechte sind.
- Form: Schriftlich und begründet, Frist von einem Monat nach Bekanntgabe der letzten Entscheidung.
- Vorinstanzen: Erschöpfung des Rechtswegs muss nachgewiesen werden.
- Prüfung: Ist die Verfassungsbeschwerde offensichtlich unbegründet, wird sie nicht zur Entscheidung angenommen.
- Entscheidung: Kann der öffentliche Gewalt Handlung aufgeben oder unterlassen (ggf. Gesetze für nichtig erklären).
- Rechtsfolge: Verfassungsgerichtsurteil bindend für alle Staatsorgane, Gerichte und Behörden.
Historische Entwicklung des Staatsrechts in Deutschland
Definition:
Entwicklung des Staatsrechts in Deutschland vom Heiligen Römischen Reich bis zur Gegenwart.
Details:
- HRRDN: 962-1806, erste Staatsrechtslehren
- Preußische Reformen: 19. Jh., Verwaltungsstaat
- Weimarer Republik: 1919-1933, demokratische Verfassung
- Nationalsozialismus: 1933-1945, Zerstörung des Rechtsstaats
- Grundgesetz: 1949, föderaler Rechtsstaat
- Wiedervereinigung: 1990, Integration DDRs
Analyse von wichtigen Verfassungsgerichtsentscheidungen
Definition:
Analyse von wichtigen Verfassungsgerichtsentscheidungen - Untersuchung der Urteile des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zur Interpretation und Anwendung des Grundgesetzes.
Details:
- Zentrale Fragestellungen und Rechtsfragen
- Bedeutung der Entscheidung für das Verfassungsrecht
- Wesentliche Argumente der Parteien
- Begründung und Argumentation des BVerfG
- Konsequenzen und Auswirkungen
- Verhältnis zu früheren Entscheidungen und Präzedenzfällen