Steuerrecht - Cheatsheet
Einführung in die rechtlichen Grundlagen und Prinzipien der Besteuerung
Definition:
Grundlegende Einführung in die rechtlichen Regelungen und Prinzipien der Besteuerung, die das deutsche Steuersystem strukturieren und steuern.
Details:
- Rechtsquellen: Verfassung, Gesetze (EStG, KStG, UStG), Verordnungen
- Steuerrechtsverhältnis: Zwischen Staat und Steuerpflichtigen
- Steuergerechtigkeit: Grundsatz der Gleichmäßigkeit und Leistungsfähigkeit
- Legalitätsprinzip: Steuergesetze müssen klar und bestimmt sein
- Besteuerungsverfahren: Veranlagungsverfahren, Steuererklärungspflicht, Steuerbescheid
- Rechtsbehelf: Einspruch, Klage
Ermittlung des zu versteuernden Einkommens
Definition:
In der Steuerrechtsvorlesung geht es darum, wie das zu versteuernde Einkommen ermittelt wird.
Details:
- Einnahmenüberschussrechnung (§4 Abs. 3 EStG) oder Bilanzierung (§ 4 Abs. 1, § 5 EStG)
- Gesamtbetrag der Einkünfte: Summe aller Einkünfte aus § 2 Abs. 1 EStG
- Abzug der Sonderausgaben (§§ 10, 10a, 10b EStG)
- Abzug der außergewöhnlichen Belastungen (§ 33 ff. EStG)
- Verlustabzug (§ 10d EStG)
- Grundfreibetrag (§ 32a EStG)
- Formel: \[ \text{Steuerpflichtiges Einkommen} = \text{Gesamtbetrag der Einkünfte} - \text{Sonderausgaben} - \text{außergewöhnliche Belastungen} - \text{Verluste} - \text{Grundfreibetrag} \]
Grundprinzipien der Umsatzsteuer
Definition:
Grundlegende Regeln und Vorgehensweisen der Erhebung und Berechnung der Umsatzsteuer.
Details:
- Steuerbarkeit: Leistungsaustausch gegen Entgelt im Inland von Unternehmen (§ 1 UStG)
- Steuersätze: Normalsteuersatz 19%, ermäßigter Steuersatz 7% (§ 12 UStG)
- Vorsteuerabzug: Abzug der gezahlten Umsatzsteuer auf Eingangsleistungen (§ 15 UStG)
- Besteuerungsverfahren: Regelbesteuerung oder Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG)
- Besteuerungszeitpunkt: Entstehen der Steuer mit Ausführung der Leistung (§ 13 UStG)
- Steuerbemessungsgrundlage: Nettoentgelt zzgl. aller Entgelte (§ 10 UStG)
- Rechnungsstellung: Pflichtangaben nach § 14 UStG für den Vorsteuerabzug
Bewertung des Nachlasses für die Erbschaftsteuer
Definition:
Bewertung des Nachlasses für die Erbschaftsteuer gemäß § 12 ErbStG.
Details:
- Ermittlung der Bereicherung nach Steuerklasse und Steuerfreibeträgen.
- Verkehrswert als Grundlage der Bewertung.
- Bewertung von Immobilien gem. § 157 BewG mittels Vergleichswert-, Ertragswert- und Sachwertverfahren.
- Bewertung von Betriebsvermögen gem. § 95ff. BewG.
- Reduktionen und Freibeträge bei der Ermittlung des zu versteuernden Nachlasses.
- Anwendung des § 13c ErbStG für Familienunternehmen.
- Berücksichtigung von Schulden und Verbindlichkeiten gem. § 10 ErbStG.
Verwaltungsverfahren im Steuerrecht
Definition:
Verfahren zur Festsetzung und Erhebung von Steuern.
Details:
- Gesetzliche Grundlage: AO (Abgabenordnung).
- Verfahrensarten: Festsetzungsverfahren, Erhebungsverfahren, Vollstreckungsverfahren.
- Festsetzungsverfahren: Steuerbescheid, Fristen, Einspruchsverfahren.
- Erhebungsverfahren: Zahlung, Stundung, Erlass.
- Vollstreckungsverfahren: Zwangsvollstreckung, Pfändung, Verwaltungsvollstreckung.
- Belehrungspflichten und Rechtsschutz: Anhörung, Rechtsbehelfe.
Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) und ihre Anwendung
Definition:
Abkommen zwischen zwei Staaten zur Vermeidung der Doppelbesteuerung derselben Einkommen.
Details:
- Zweck: Steuerliche Entlastung und Förderung internationaler Wirtschaftsbeziehungen
- Anwendung: Besteuerung wird zwischen Wohnsitzstaat und Quellenstaat aufgeteilt
- Methoden: Befreiungsmethode, Anrechnungsmethode
- Abkommensverhandlungen: Nach OECD-Musterabkommen
- Rechtliche Grundlage: DBA und nationales Steuerrecht
Rechtsbehelfe und -mittel gegen Steuerbescheide
Definition:
Widerspruch und Klage gegen Steuerbescheide.
Details:
- Widerspruchsfrist: Innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheids.
- Widerspruch: Schriftlich bei der zuständigen Finanzbehörde einzulegen.
- Prüfung: Finanzbehörde prüft Steuerbescheid.
- Einspruchsentscheidung: Bestätigung, Änderung oder Aufhebung des Bescheids durch Finanzbehörde.
- Klage: Nach Einspruchsentscheidung bei Ablehnung innerhalb eines Monats Klage beim Finanzgericht möglich.
- Klagefrist: Ein Monat nach Zugang der Einspruchsentscheidung.
- Prozesskosten: Gerichtskosten und ggf. Anwaltsgebühren (nur bei erfolgreicher Klage Erstattung).
- Rechtsmittel: Nach Urteil des Finanzgerichts ggf. Revision oder Beschwerde beim Bundesfinanzhof (BFH).
Vorsteuerabzug und besondere Regelungen bei der Umsatzsteuer
Definition:
Vorsteuerabzug: Recht des Unternehmers, bezahlte Umsatzsteuer (Vorsteuer) auf Eingangsleistungen von der eigenen Umsatzsteuerschuld abzuziehen. Besondere Regelungen: bestimmte Branchen und Tätigkeiten unterliegen speziellen umsatzsteuerlichen Vorschriften.
Details:
- Vorsteuerabzug: § 15 UStG
- Berechtigung: Unternehmer im Sinne des § 2 UStG
- Voraussetzungen:
- Vorliegen einer ordnungsgemäßen Rechnung, § 14 UStG
- Leistung für das Unternehmen
- Kein Ausschluss vom Vorsteuerabzug, z.B. § 15 Abs. 2 UStG
- Besondere Regelungen:
- Kleinunternehmerregelung: § 19 UStG
- Gesonderte Vorschriften für die Besteuerung von Reiseleistungen (§ 25 UStG)
- Spezialvorschriften für die Differenzbesteuerung (§ 25a UStG)
- Reverse-Charge-Verfahren: § 13b UStG
- Steuerbefreiungen: § 4 UStG