Strafprozessrecht (Vertiefung) - Cheatsheet
Untersuchung von Ermittlungsmethoden und -strategien
Definition:
Analyse der Methoden und Strategien, die im Strafprozess zur Ermittlung von Straftaten verwendet werden.
Details:
- Methoden: Observation, Vernehmung, Durchsuchung, Überwachung
- Strategien: Proaktive (z.B. verdeckte Ermittlungen) vs. reaktive Ermittlungen
- Rechtliche Grundlagen: § 163 StPO (Ermittlungspflicht), § 94 ff. StPO (Sicherstellung und Beschlagnahme)
- Zulässigkeitsgrenzen: Verhältnismäßigkeit, Grundrechte, Legalitätsprinzip
Rechtslage und Bedeutung der polizeilichen Ermittlungen
Definition:
Polizeiliche Ermittlungen sind Maßnahmen zur Aufklärung von Straftaten, die vor allem durch die Polizei durchgeführt werden. Sie dienen der Sammlung von Beweisen und der Identifizierung von Tatverdächtigen.
Details:
- Wesentlich geregelt in der StPO (Strafprozessordnung).
- Polizei handelt im Vorfeld eines förmlichen Strafverfahrens.
- Ermittlungseingriff muss verhältnismäßig sein (§§ 160 ff. StPO).
- Rechtmäßigkeit der Maßnahmen entscheidend für Verwertbarkeit der Beweise.
- Durchsuchungen, Beschlagnahmen und Vernehmungen häufige Maßnahmen.
- Grundrechte und Datenschutz beachten (§§ 163a, 136 StPO).
Beweisaufnahme und Beweiswürdigung
Definition:
Beweisaufnahme umfasst das Verfahren zur Erhebung der Beweise; Beweiswürdigung ist die Bewertung der erhobenen Beweise durch das Gericht.
Details:
- Zweck: Wahrheitsfindung und Entscheidungsgrundlage
- Beweisaufnahme gemäß StPO §§ 244-256
- Grundsatz der Unmittelbarkeit (§ 250 StPO)
- Freie Beweiswürdigung (§ 261 StPO)
- Schuldbeweis in dubio pro reo (im Zweifel für den Angeklagten)
- Beweisanträge und Beweisverwertungsverbote
Rechte des Angeklagten und der Verteidigung
Definition:
Rechte und Schutzmaßnahmen, die einem Beschuldigten im Strafverfahren zustehen, um faire Verfahren sicherzustellen.
Details:
- Recht auf rechtliches Gehör
- Recht auf einen Verteidiger (§140 StPO)
- Recht, die Aussage zu verweigern (§136 StPO)
- Anwesenheitsrecht im Verfahren (§230 StPO)
- Recht auf ein faires Verfahren (§6 EMRK)
- Recht auf Akteneinsicht (§147 StPO)
- Unschuldsvermutung (§261 StPO)
Wirkungen und Konsequenzen eines eingelegten Rechtsmittels
Definition:
die Einlegung eines Rechtsmittels wirkt suspensiv und devolutiv; das heißt, dass die ursprüngliche Entscheidung nicht rechtskräftig wird und die nächsthöhere Instanz darüber entscheidet
Details:
- Suspensiveffekt: Vollstreckbarkeit der Entscheidung wird gehemmt
- Devolutiveffekt: Zuständigkeit geht auf nächsthöhere Instanz über
- Gilt für Berufung und Revision
- Einlegungsfristen beachten: i.d.R. eine Woche
- Rechtsmittelschriftsatz muss bestimmte Anforderungen erfüllen gemäß § 314 StPO
- Beschwer zur Einlegung notwendig
- Ausnahme: sofortige Beschwerde hat nur Suspensiveffekt
Voraussetzungen für die Wiederaufnahme eines Verfahrens
Definition:
Details:
- Neues Beweismittel oder neue Tatsache \(\textsection{} 359 Nr. 5 StPO\)
- Verurteilung stellt sich als unrichtig heraus (\textsection 359 Nr. 1-4 StPO)
- Antrag durch Staatsanwaltschaft oder Verurteilten (\textsection 362 StPO)
- Keine Wiederaufnahme nach Freispruch im selben Fall aus denselben Gründen (\textsection 373a StPO)
- Wesentlicher Verfahrensfehler, der das Urteil beeinflusst hat (\textsection 359 Nr. 3 StPO)
Aktuelle Gesetzesinitiativen und Reformen
Definition:
Aktuelle Gesetzesinitiativen und Reformen betreffen laufende Änderungen und geplante Neuerungen im Strafprozessrecht.
Details:
- Anpassungen der StPO zur Beschleunigung von Verfahren
- Reform der diversionsfähigen Straftaten und erweitertes Diversionsverfahren
- Neuregelungen zur Beweisaufnahme, insbesondere zur Nutzung digitaler Beweismittel
- Modernisierung der Opferrechte im Strafprozess
- Einführung und Optimierung von elektronischen Verfahrensakten
Digitalisierung und Technologieeinsatz im Strafprozess
Definition:
Integration digitaler Technologien zur Effizienzsteigerung im Strafprozess.
Details:
- Elektronische Akte (eAkte): Digitale Speicherung/Verwaltung von Verfahrensunterlagen.
- eJustice: Einsatz von IT in Justiz und Verwaltungen zur Optimierung und schnelleren Bearbeitung von Verfahren.
- Videokonferenzen: Teilnahme von Parteien an Gerichtsverhandlungen ohne physische Anwesenheit.
- E-Beweis: Digitale Beweismittel, z.B. E-Mails, digitale Dokumente.
- Schutz von Daten: Sicherstellung des Datenschutzes und der Datensicherheit bei der Nutzung digitaler Mittel.
- Rechtsgrundlagen: Z.B. § 32a StPO (Elektronische Akte), § 58a StPO (Videokonferenzen).