Strafrecht - Cheatsheet
Systematik und Aufbau von Straftatbeständen
Definition:
Grundgerüst bei der Bearbeitung von Straftaten: Tatbestandsmäßigkeit, Rechtswidrigkeit, Schuld.
Details:
- Tatbestandsmäßigkeit: Überprüfung der objektiven (äußeren, tatsächlichen) und subjektiven (inneren, gedanklichen) Merkmale.
- Objektiv: Tatobjekt, Tathandlung, Taterfolg, Kausalität.
- Subjektiv: Vorsatz, Fahrlässigkeit, besondere subjektive Merkmale (z.B. Bereicherungsabsicht).
- Rechtswidrigkeit: Fehlen von Rechtfertigungsgründen (z.B. Notwehr, Einwilligung).
- Schuld: Fehlen von Entschuldigungsgründen (z.B. Notwehrexzess, entschuldigender Notstand), Schuldfähigkeit (abgeleitet aus § 20 StGB), Vorsatz- oder Fahrlässigkeitsschuld.
- Formel: Objektiv (Tatbestand) + Subjektiv (Tatbestand) - Rechtfertigungsgründe (Rechtswidrigkeit) - Entschuldigungsgründe (Schuld).
Tatbestandsmerkmale und ihre Bedeutung
Definition:
Tatbestandsmerkmale: wesentliche Elemente zur Bestimmung der Strafbarkeit; Voraussetzung für die Erfüllung eines Straftatbestands.
Details:
- Objektiver Tatbestand: beschreibt den äußeren Ablauf des Tatgeschehens (Handlung, Erfolg, Kausalität).
- Subjektiver Tatbestand: bezieht sich auf innere Einstellung des Täters (Vorsatz, Fahrlässigkeit).
- Rechtswidrigkeit: Tatbestandsmäßige Handlung muss rechtswidrig sein.
- Schuld: Täter muss persönlich vorwerfbar handeln können.
- Funktionen: ermöglichen juristische Prüfung und Subsumtion, sichern rechtliche Gleichbehandlung.
Unterscheidung zwischen Verbrechen und Vergehen
Definition:
Unterscheidung zwischen Verbrechen und Vergehen gemäß ihrer Strafandrohung.
Details:
- Verbrechen: Mindeststrafe von einem Jahr Freiheitsstrafe (§ 12 Abs. 1 StGB).
- Vergehen: Geringere Strafen oder Geldstrafen (§ 12 Abs. 2 StGB).
- Wichtige Abgrenzung für Rechtsfolgen und strafrechtliche Maßnahmen.
Strafbarkeit des Versuchs und Rücktritt vom Versuch
Definition:
Strafbarkeit des Versuchs gem. §§ 22, 23 StGB; Rücktritt vom Versuch gem. § 24 StGB.
Details:
- Versuch: Unmittelbares Ansetzen zur Tatbestandsverwirklichung (§ 22 StGB)
- Strafbarkeit des Versuchs: Grundsätze in § 23 StGB
- Rücktritt: Freiwilliger und ernsthafter Abstand vom weiteren Tatverlauf (§ 24 StGB)
- Rücktrittsmöglichkeiten: Alleintäter (§ 24 Abs. 1 StGB), Beteiligte (§ 24 Abs. 2 StGB)
- Beim Alleintäter: Unterlassen der Tatvollendung oder Verhinderung der Tatvollendung
- Bei Beteiligten: Verhindern der Tatvollendung oder zumindest ernsthafte Bemühungen hierzu
Arten der Beteiligung: Täter und Teilnehmer
Definition:
Unterscheidung zwischen Täterschaft und Teilnahme: Täter begeht Tat selbst, Teilnehmer unterstützt/fordert zur Tat auf.
Details:
- Täterschaft (§ 25 StGB): Tat unmittelbarer Täter (§ 25 I 1. Alt.), mittelbarer Täter (§ 25 I 2. Alt.), Mittäter (§ 25 II).
- Teilnahme (§ 26, § 27 StGB): Anstiftung (§ 26), Beihilfe (§ 27).
- Abgrenzung: Tatherrschaft vs. untergeordnete Beteiligung, Rollenverteilung im Tatplan.
- Rechtsfolgen: Straftatbestand des Täters gilt direkt, Teilnehmer trifft Vorsatz/Vorsatzrechtswidrigkeit.
Definition und Strafbarkeit von Fahrlässigkeit
Definition:
Fahrlässigkeit in Strafrecht: Täter handelt ohne Vorsatz, aber unter Missachtung der erforderlichen Sorgfalt.
Details:
- Gesetzliche Grundlage: §§ 15(f) StGB
- Definition: Missachtung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt
- Grobe Fahrlässigkeit: Verletzung elementarer Sorgfaltspflichten
- Einfache Fahrlässigkeit: geringfügiges Abweichen von Sorgfaltspflichten
- Subjektiver Tatbestand: individuell zumutbare Sorgfalt außer Acht gelassen
- Strafzumessung: Maßstab ist der Sorgfaltspflichtverstoß
Grundlagen der Strafzumessung und Strafrahmen
Definition:
Bemessung der konkreten Strafe innerhalb des gesetzlich vorgegebenen Strafrahmens basierend auf der Schuld des Täters.
Details:
- § 46 StGB regelt die Grundlagen der Strafzumessung.
- Berücksichtigung der Tat- und Täterumstände (schuldangemessene Strafe).
- Strafrahmen durch Mindeststrafe und Höchststrafe bestimmt.
- Bestrafung nur bei nachgewiesener Schuld (§ 1 StGB).
- Abwägen von mildernden und erschwerenden Umständen.
- Nebenstrafen (§§ 44-51 StGB) beachten.
- Einfluss von Vorstrafen und Wiederholungstaten.
Rechtsphilosophische Grundlagen des Strafrechts
Definition:
Grundlegende philosophische Prinzipien und Theorien, die der Rechtfertigung und Gestaltung des Strafrechts zugrunde liegen.
Details:
- Rechtfertigung durch Prinzipien wie Vergeltung, Abschreckung und Resozialisierung
- Grundlage in den Werken von Philosophen wie Kant, Hegel, Bentham und Rawls
- Ethik und Moral als zentrale Elemente
- Kritische Auseinandersetzung mit der Legitimation staatlicher Strafgewalt
- Diskussion um Verhältnismäßigkeit von Strafen