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Strafrecht - Cheatsheet
Strafrecht - Cheatsheet Systematik und Aufbau von Straftatbeständen Definition: Grundgerüst bei der Bearbeitung von Straftaten: Tatbestandsmäßigkeit, Rechtswidrigkeit, Schuld. Details: Tatbestandsmäßigkeit: Überprüfung der objektiven (äußeren, tatsächlichen) und subjektiven (inneren, gedanklichen) Merkmale. Objektiv: Tatobjekt, Tathandlung, Taterfolg, Kausalität. Subjektiv: Vorsatz, Fahrlässigkeit...

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Strafrecht - Cheatsheet

Systematik und Aufbau von Straftatbeständen

Definition:

Grundgerüst bei der Bearbeitung von Straftaten: Tatbestandsmäßigkeit, Rechtswidrigkeit, Schuld.

Details:

  • Tatbestandsmäßigkeit: Überprüfung der objektiven (äußeren, tatsächlichen) und subjektiven (inneren, gedanklichen) Merkmale.
  • Objektiv: Tatobjekt, Tathandlung, Taterfolg, Kausalität.
  • Subjektiv: Vorsatz, Fahrlässigkeit, besondere subjektive Merkmale (z.B. Bereicherungsabsicht).
  • Rechtswidrigkeit: Fehlen von Rechtfertigungsgründen (z.B. Notwehr, Einwilligung).
  • Schuld: Fehlen von Entschuldigungsgründen (z.B. Notwehrexzess, entschuldigender Notstand), Schuldfähigkeit (abgeleitet aus § 20 StGB), Vorsatz- oder Fahrlässigkeitsschuld.
  • Formel: Objektiv (Tatbestand) + Subjektiv (Tatbestand) - Rechtfertigungsgründe (Rechtswidrigkeit) - Entschuldigungsgründe (Schuld).

Tatbestandsmerkmale und ihre Bedeutung

Definition:

Tatbestandsmerkmale: wesentliche Elemente zur Bestimmung der Strafbarkeit; Voraussetzung für die Erfüllung eines Straftatbestands.

Details:

  • Objektiver Tatbestand: beschreibt den äußeren Ablauf des Tatgeschehens (Handlung, Erfolg, Kausalität).
  • Subjektiver Tatbestand: bezieht sich auf innere Einstellung des Täters (Vorsatz, Fahrlässigkeit).
  • Rechtswidrigkeit: Tatbestandsmäßige Handlung muss rechtswidrig sein.
  • Schuld: Täter muss persönlich vorwerfbar handeln können.
  • Funktionen: ermöglichen juristische Prüfung und Subsumtion, sichern rechtliche Gleichbehandlung.

Unterscheidung zwischen Verbrechen und Vergehen

Definition:

Unterscheidung zwischen Verbrechen und Vergehen gemäß ihrer Strafandrohung.

Details:

  • Verbrechen: Mindeststrafe von einem Jahr Freiheitsstrafe (§ 12 Abs. 1 StGB).
  • Vergehen: Geringere Strafen oder Geldstrafen (§ 12 Abs. 2 StGB).
  • Wichtige Abgrenzung für Rechtsfolgen und strafrechtliche Maßnahmen.

Strafbarkeit des Versuchs und Rücktritt vom Versuch

Definition:

Strafbarkeit des Versuchs gem. §§ 22, 23 StGB; Rücktritt vom Versuch gem. § 24 StGB.

Details:

  • Versuch: Unmittelbares Ansetzen zur Tatbestandsverwirklichung (§ 22 StGB)
  • Strafbarkeit des Versuchs: Grundsätze in § 23 StGB
  • Rücktritt: Freiwilliger und ernsthafter Abstand vom weiteren Tatverlauf (§ 24 StGB)
  • Rücktrittsmöglichkeiten: Alleintäter (§ 24 Abs. 1 StGB), Beteiligte (§ 24 Abs. 2 StGB)
  • Beim Alleintäter: Unterlassen der Tatvollendung oder Verhinderung der Tatvollendung
  • Bei Beteiligten: Verhindern der Tatvollendung oder zumindest ernsthafte Bemühungen hierzu

Arten der Beteiligung: Täter und Teilnehmer

Definition:

Unterscheidung zwischen Täterschaft und Teilnahme: Täter begeht Tat selbst, Teilnehmer unterstützt/fordert zur Tat auf.

Details:

  • Täterschaft (§ 25 StGB): Tat unmittelbarer Täter (§ 25 I 1. Alt.), mittelbarer Täter (§ 25 I 2. Alt.), Mittäter (§ 25 II).
  • Teilnahme (§ 26, § 27 StGB): Anstiftung (§ 26), Beihilfe (§ 27).
  • Abgrenzung: Tatherrschaft vs. untergeordnete Beteiligung, Rollenverteilung im Tatplan.
  • Rechtsfolgen: Straftatbestand des Täters gilt direkt, Teilnehmer trifft Vorsatz/Vorsatzrechtswidrigkeit.

Definition und Strafbarkeit von Fahrlässigkeit

Definition:

Fahrlässigkeit in Strafrecht: Täter handelt ohne Vorsatz, aber unter Missachtung der erforderlichen Sorgfalt.

Details:

  • Gesetzliche Grundlage: §§ 15(f) StGB
  • Definition: Missachtung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt
  • Grobe Fahrlässigkeit: Verletzung elementarer Sorgfaltspflichten
  • Einfache Fahrlässigkeit: geringfügiges Abweichen von Sorgfaltspflichten
  • Subjektiver Tatbestand: individuell zumutbare Sorgfalt außer Acht gelassen
  • Strafzumessung: Maßstab ist der Sorgfaltspflichtverstoß

Grundlagen der Strafzumessung und Strafrahmen

Definition:

Bemessung der konkreten Strafe innerhalb des gesetzlich vorgegebenen Strafrahmens basierend auf der Schuld des Täters.

Details:

  • § 46 StGB regelt die Grundlagen der Strafzumessung.
  • Berücksichtigung der Tat- und Täterumstände (schuldangemessene Strafe).
  • Strafrahmen durch Mindeststrafe und Höchststrafe bestimmt.
  • Bestrafung nur bei nachgewiesener Schuld (§ 1 StGB).
  • Abwägen von mildernden und erschwerenden Umständen.
  • Nebenstrafen (§§ 44-51 StGB) beachten.
  • Einfluss von Vorstrafen und Wiederholungstaten.

Rechtsphilosophische Grundlagen des Strafrechts

Definition:

Grundlegende philosophische Prinzipien und Theorien, die der Rechtfertigung und Gestaltung des Strafrechts zugrunde liegen.

Details:

  • Rechtfertigung durch Prinzipien wie Vergeltung, Abschreckung und Resozialisierung
  • Grundlage in den Werken von Philosophen wie Kant, Hegel, Bentham und Rawls
  • Ethik und Moral als zentrale Elemente
  • Kritische Auseinandersetzung mit der Legitimation staatlicher Strafgewalt
  • Diskussion um Verhältnismäßigkeit von Strafen
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