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Umweltrecht I - Cheatsheet
Umweltrecht I - Cheatsheet Definition und Bedeutung des Umweltrechts Definition: Definition und Bedeutung des Umweltrechts: Umfasst Normen zum Schutz der Umwelt. Regelt den Umgang mit natürlichen Ressourcen und die Vermeidung von Umweltbelastungen. Details: Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen Umweltschutzgesetze und Verordnungen Instrumente: Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP), Emissionsgrenzw...

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Umweltrecht I - Cheatsheet

Definition und Bedeutung des Umweltrechts

Definition:

Definition und Bedeutung des Umweltrechts: Umfasst Normen zum Schutz der Umwelt. Regelt den Umgang mit natürlichen Ressourcen und die Vermeidung von Umweltbelastungen.

Details:

  • Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen
  • Umweltschutzgesetze und Verordnungen
  • Instrumente: Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP), Emissionsgrenzwerte, Umweltstrafrecht
  • Ziel: Nachhaltigkeit und Ressourcenschonung
  • Kernbereiche: Wasserrecht, Bodenschutzrecht, Luftreinhaltungsrecht, Naturschutzrecht

Vorsorgeprinzip im Umweltschutz

Definition:

Das Vorsorgeprinzip zielt darauf ab, Umweltschäden präventiv zu vermeiden, anstatt sie erst nach ihrem Auftreten zu bekämpfen.

Details:

  • Zentraler Grundsatz im deutschen und europäischen Umweltrecht
  • Beruht auf dem Prinzip der Vorbeugung und Vorsorgemaßnahmen
  • Soll Risiken und Gefahren frühzeitig erkennen und vermeiden
  • Rechtliche Normen und Maßnahmen sind darauf ausgelegt, potenzielle Umweltbelastungen zu minimieren, auch wenn wissenschaftliche Unsicherheiten bestehen
  • Beispiel: Abgasnormen, um Luftverschmutzung vorzubeugen
  • Wird unterstützt durch Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP) und strategische Umweltprüfungen (SUP)
  • Steht im Zusammenhang mit dem Verursacherprinzip und dem Kooperationsprinzip

Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP)

Definition:

Instrument zur Bewertung der Umweltauswirkungen geplanter Projekte

Details:

  • Rechtsgrundlagen: §§ 6–14 UVPG
  • Zweck: Schutz der Umwelt durch frühzeitige Berücksichtigung möglicher Umweltauswirkungen
  • Verfahren: Screening, Scoping, Umweltbericht, Öffentlichkeitsbeteiligung, Entscheidung
  • Geltungsbereich: Anwendungsbereich in UVPG-Anlage 1 geregelt
  • Behördenbeteiligung und Öffentlichkeitsbeteiligung verpflichtend
  • Ergebnis: Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) als Entscheidungsgrundlage

Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)

Definition:

Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Emissionen und zur Regelung der Einhaltung der Immissionsschutzgrenzwerte

Details:

  • Ziel: Schutz von Mensch, Tier, Pflanzen, Boden, Wasser, Atmosphäre und Kultur- und Sachgütern
  • Anwendungsbereich: Emissionen von Anlagen, Geräusche, Luftverunreinigungen, Erschütterungen, Licht, Wärme, Strahlung
  • Genehmigungsverfahren für Anlagen: § 4 BImSchG
  • Überwachung: Einhaltung von Grenzwerten, Berichterstattungspflichten
  • Beteiligung der Öffentlichkeit: §§ 10, 14 BImSchG

Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)

Definition:

Regelwerk zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherstellung des Umweltschutzes durch Abfallvermeidung, -verwertung und -beseitigung.

Details:

  • Ziel: Ressourcen schonen, Umwelt schützen
  • Abfallhierarchie: Vermeidung vor Wiederverwendung vor Recycling vor energetischer Verwertung vor Beseitigung
  • Erweiterte Herstellerverantwortung
  • Paragrafen z.B.: § 6 - Abfallvermeidung, § 7 - Verwertung, § 8 - Vorbereitung zur Wiederverwendung
  • Sanktionen bei Verstoß

Natura 2000 und die FFH-Richtlinie

Definition:

Europäisches Netzwerk von Schutzgebieten zum Erhalt der biologischen Vielfalt; basiert auf der FFH-Richtlinie (92/43/EWG) und der Vogelschutzrichtlinie (79/409/EWG).

Details:

  • Ziel: Schutz gefährdeter Arten und natürlicher Lebensräume in den EU-Mitgliedstaaten.
  • FFH-Richtlinie: Fördert die Erhaltung natürlicher Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen.
  • FFH-Arten: Arten, die durch besondere Schutzmaßnahmen gesichert werden sollen.
  • NSG und LSG: Teile des Netzwerks in Deutschland (Naturschutzgebiete und Landschaftsschutzgebiete).
  • Rechtsgrundlage: Richtlinien werden in nationales Recht umgesetzt.

Planfeststellungsverfahren

Definition:

Genehmigungsverfahren für große Infrastrukturprojekte wie Straßen, Eisenbahnen, Flughäfen. Sicherstellung der gesetzlichen Anforderungen und Einbeziehung öffentlicher Interessen.

Details:

  • Erforderlich für Vorhaben mit erheblicher Umweltauswirkung
  • Umfassende Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden
  • Abwägung öffentlicher und privater Interessen
  • Umweltverträglichkeitsprüfung oft integraler Bestandteil
  • Rechts- und Planungssicherheit für das Vorhaben

EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL)

Definition:

EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) zielt auf den Schutz und die nachhaltige Nutzung von Wasserressourcen in der EU ab.

Details:

  • Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates.
  • Ziele: Ökologischer und chemischer Zustand der Gewässer verbessern.
  • Vier Hauptphasen: Bestandsaufnahme, Maßnahmenprogramme, Überwachung, Fortschrittsberichte.
  • Vorgaben: Flussgebietseinheiten, Managementpläne, Umweltziele.
  • Umsetzung: Nationale Wassergesetze und -verordnungen müssen angepasst werden.
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