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Umweltrecht II - Cheatsheet
Umweltrecht II - Cheatsheet Einführung in ökologische und ökonomische Aspekte des Umweltrechts Definition: Grundlagen ökologischer und ökonomischer Überlegungen im Umweltrecht, Bedeutung für Rechtssetzung und -anwendung Details: Ziel: Ausgleich zwischen Umweltschutz und wirtschaftlichem Wachstum Ökologische Aspekte: Schutz natürlicher Ressourcen, Erhaltung der Biodiversität Ökonomische Aspekte: Ko...

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Umweltrecht II - Cheatsheet

Einführung in ökologische und ökonomische Aspekte des Umweltrechts

Definition:

Grundlagen ökologischer und ökonomischer Überlegungen im Umweltrecht, Bedeutung für Rechtssetzung und -anwendung

Details:

  • Ziel: Ausgleich zwischen Umweltschutz und wirtschaftlichem Wachstum
  • Ökologische Aspekte: Schutz natürlicher Ressourcen, Erhaltung der Biodiversität
  • Ökonomische Aspekte: Kosten-Nutzen-Analyse, Internalisierung externer Effekte
  • Rechtsinstrumente: Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP), Emissionshandelsysteme
  • Gesetzliche Grundlagen: Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)

Grundsätze wie das Vorsorgeprinzip und das Verursacherprinzip

Definition:

Das Vorsorgeprinzip und Verursacherprinzip sind grundlegende Leitprinzipien im Umweltrecht, die die Vermeidung und Bewältigung von Umweltschäden regeln.

Details:

  • Vorsorgeprinzip: Frühzeitige Maßnahmen zur Vermeidung von Umweltschäden auch ohne vollständige wissenschaftliche Beweise.
  • Verursacherprinzip: Der Verursacher von Umweltschäden trägt die Kosten für deren Beseitigung.

Regulative Instrumente: Verbote und Genehmigungspflichten

Definition:

Zentrale Mechanismen im Umweltrecht zur Steuerung menschlichen Handelns und zum Schutz der Umwelt

Details:

  • Verbot: Rechtlicher Ausschluss bestimmter Handlungen zur Vermeidung negativer Umweltauswirkungen
  • Genehmigung: Erlaubnisvorbehalt für bestimmte Tätigkeiten, um deren Umweltverträglichkeit zu prüfen
  • §§: maßgebliche Paragraphen, z.B. § 34 BNatSchG, § 6 BImSchG
  • Ziel: Vermeidung beziehungsweise Kontrollierung potentiell schädlicher Umwelteinwirkungen
  • Beachte: Unterschied zwischen Totalverboten und genehmigungspflichtigen Ausnahmen
  • Bsp.: Bauplanungsrecht, Natur- und Artenschutzregelungen

Umweltverträglichkeitsprüfungen und strategische Umweltprüfungen

Definition:

Bewertungsverfahren zur Abschätzung von Umweltauswirkungen geplanter Projekte bzw. Pläne/Programme

Details:

  • Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP): Einzelprojektbezogen
  • Strategische Umweltprüfung (SUP): Auf Pläne/Programme bezogen
  • Ziele: Umweltschutz, Information der Öffentlichkeit, Transparenz
  • Rechtsgrundlage: EU-Richtlinien, nationales Recht
  • Verfahren: Screening, Scoping, Umweltbericht, Öffentlichkeitsbeteiligung, Entscheidung
  • Ergebnis: UVP-Bescheid/SUP-Bericht

Primär- und Sekundärrecht der EU

Definition:

Primärrecht: Grundlage des EU-Rechts, bestehend aus den Gründungsverträgen (z.B. EUV, AEUV); Sekundärrecht: Abgeleitetes Recht, geschaffen von EU-Organen zur Umsetzung des Primärrechts.

Details:

  • Primärrecht umfasst EUV, AEUV, sowie Protokolle, Anhänge und Beitrittsverträge.
  • Secundärrecht besteht aus Verordnungen, Richtlinien, Beschlüssen, Empfehlungen und Stellungnahmen.
  • Verordnungen haben allgemeine Geltung und sind unmittelbar anwendbar.
  • Richtlinien bedürfen der Umsetzung in nationales Recht.
  • Beschlüsse sind verbindlich in allen ihren Teilen.
  • Empfehlungen und Stellungnahmen sind nicht verbindlich.

Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs

Definition:

Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) im Bereich Umweltrecht: Entscheidungen des EuGH, die die Auslegung und Anwendung von EU-Umweltrecht betreffen.

Details:

  • Beeinflusst nationales Umweltrecht durch Auslegung von EU-Richtlinien und Verordnungen
  • Wichtige Rolle bei der Durchsetzung des EU-Rechts
  • Entscheidungen haben direkte Wirkung auf Mitgliedstaaten
  • Klagt auf Einhaltung von Umweltstandards
  • EuGH-Urteile oft präzedenzbildend
  • Kann Sanktionen gegen Mitgliedstaaten verhängen

Abfallhierarchie: Vermeidung, Verwertung, Beseitigung

Definition:

Prioritätensetzung im Umgang mit Abfällen: Vermeidung, gefolgt von Verwertung und zuletzt Beseitigung.

Details:

  • Vermeidung: Maßnahmen, um Abfallentstehung zu vermeiden.
  • Verwertung: Recycling und energetische Verwertung; sekundär gegenüber Vermeidung.
  • Beseitigung: Endgültige Entsorgung, bevorzugt in Deponien; letzte Option in der Hierarchie.

Regelungen zur Luftreinhaltung: Emissionsgrenzwerte und Luftqualitätsstandards

Definition:

Regelungen zur Luftreinhaltung zielen darauf ab, schädliche Emissionen in die Luft zu begrenzen und eine gute Luftqualität sicherzustellen

Details:

  • Emissionsgrenzwerte: gesetzlich festgelegte Höchstwerte für Schadstoffausstoß
  • EU-Richtlinien wie die NEC-Richtlinie und die IED legen Grenzwerte fest
  • Deutschland: Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
  • Luftqualitätsstandards: Grenzwerte für Schadstoffkonzentration in der Luft
  • Beispiele: PM10, NO2, O3
  • Überwachung durch Messstationen und Berichte
  • Maßnahmenplan bei Grenzwertüberschreitungen
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