Umweltrecht II - Cheatsheet
Einführung in ökologische und ökonomische Aspekte des Umweltrechts
Definition:
Grundlagen ökologischer und ökonomischer Überlegungen im Umweltrecht, Bedeutung für Rechtssetzung und -anwendung
Details:
- Ziel: Ausgleich zwischen Umweltschutz und wirtschaftlichem Wachstum
- Ökologische Aspekte: Schutz natürlicher Ressourcen, Erhaltung der Biodiversität
- Ökonomische Aspekte: Kosten-Nutzen-Analyse, Internalisierung externer Effekte
- Rechtsinstrumente: Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP), Emissionshandelsysteme
- Gesetzliche Grundlagen: Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
Grundsätze wie das Vorsorgeprinzip und das Verursacherprinzip
Definition:
Das Vorsorgeprinzip und Verursacherprinzip sind grundlegende Leitprinzipien im Umweltrecht, die die Vermeidung und Bewältigung von Umweltschäden regeln.
Details:
- Vorsorgeprinzip: Frühzeitige Maßnahmen zur Vermeidung von Umweltschäden auch ohne vollständige wissenschaftliche Beweise.
- Verursacherprinzip: Der Verursacher von Umweltschäden trägt die Kosten für deren Beseitigung.
Regulative Instrumente: Verbote und Genehmigungspflichten
Definition:
Zentrale Mechanismen im Umweltrecht zur Steuerung menschlichen Handelns und zum Schutz der Umwelt
Details:
- Verbot: Rechtlicher Ausschluss bestimmter Handlungen zur Vermeidung negativer Umweltauswirkungen
- Genehmigung: Erlaubnisvorbehalt für bestimmte Tätigkeiten, um deren Umweltverträglichkeit zu prüfen
- §§: maßgebliche Paragraphen, z.B. § 34 BNatSchG, § 6 BImSchG
- Ziel: Vermeidung beziehungsweise Kontrollierung potentiell schädlicher Umwelteinwirkungen
- Beachte: Unterschied zwischen Totalverboten und genehmigungspflichtigen Ausnahmen
- Bsp.: Bauplanungsrecht, Natur- und Artenschutzregelungen
Umweltverträglichkeitsprüfungen und strategische Umweltprüfungen
Definition:
Bewertungsverfahren zur Abschätzung von Umweltauswirkungen geplanter Projekte bzw. Pläne/Programme
Details:
- Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP): Einzelprojektbezogen
- Strategische Umweltprüfung (SUP): Auf Pläne/Programme bezogen
- Ziele: Umweltschutz, Information der Öffentlichkeit, Transparenz
- Rechtsgrundlage: EU-Richtlinien, nationales Recht
- Verfahren: Screening, Scoping, Umweltbericht, Öffentlichkeitsbeteiligung, Entscheidung
- Ergebnis: UVP-Bescheid/SUP-Bericht
Primär- und Sekundärrecht der EU
Definition:
Primärrecht: Grundlage des EU-Rechts, bestehend aus den Gründungsverträgen (z.B. EUV, AEUV); Sekundärrecht: Abgeleitetes Recht, geschaffen von EU-Organen zur Umsetzung des Primärrechts.
Details:
- Primärrecht umfasst EUV, AEUV, sowie Protokolle, Anhänge und Beitrittsverträge.
- Secundärrecht besteht aus Verordnungen, Richtlinien, Beschlüssen, Empfehlungen und Stellungnahmen.
- Verordnungen haben allgemeine Geltung und sind unmittelbar anwendbar.
- Richtlinien bedürfen der Umsetzung in nationales Recht.
- Beschlüsse sind verbindlich in allen ihren Teilen.
- Empfehlungen und Stellungnahmen sind nicht verbindlich.
Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs
Definition:
Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) im Bereich Umweltrecht: Entscheidungen des EuGH, die die Auslegung und Anwendung von EU-Umweltrecht betreffen.
Details:
- Beeinflusst nationales Umweltrecht durch Auslegung von EU-Richtlinien und Verordnungen
- Wichtige Rolle bei der Durchsetzung des EU-Rechts
- Entscheidungen haben direkte Wirkung auf Mitgliedstaaten
- Klagt auf Einhaltung von Umweltstandards
- EuGH-Urteile oft präzedenzbildend
- Kann Sanktionen gegen Mitgliedstaaten verhängen
Abfallhierarchie: Vermeidung, Verwertung, Beseitigung
Definition:
Prioritätensetzung im Umgang mit Abfällen: Vermeidung, gefolgt von Verwertung und zuletzt Beseitigung.
Details:
- Vermeidung: Maßnahmen, um Abfallentstehung zu vermeiden.
- Verwertung: Recycling und energetische Verwertung; sekundär gegenüber Vermeidung.
- Beseitigung: Endgültige Entsorgung, bevorzugt in Deponien; letzte Option in der Hierarchie.
Regelungen zur Luftreinhaltung: Emissionsgrenzwerte und Luftqualitätsstandards
Definition:
Regelungen zur Luftreinhaltung zielen darauf ab, schädliche Emissionen in die Luft zu begrenzen und eine gute Luftqualität sicherzustellen
Details:
- Emissionsgrenzwerte: gesetzlich festgelegte Höchstwerte für Schadstoffausstoß
- EU-Richtlinien wie die NEC-Richtlinie und die IED legen Grenzwerte fest
- Deutschland: Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
- Luftqualitätsstandards: Grenzwerte für Schadstoffkonzentration in der Luft
- Beispiele: PM10, NO2, O3
- Überwachung durch Messstationen und Berichte
- Maßnahmenplan bei Grenzwertüberschreitungen