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Unternehmenssteuerrecht - Cheatsheet
Unternehmenssteuerrecht - Cheatsheet Einführung in die verschiedenen Steuerarten: Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer Definition: Unterschiedliche Steuerarten für natürliche und juristische Personen. Einkommensteuer für Einzelpersonen, Körperschaftsteuer für Kapitalgesellschaften, Gewerbesteuer für gewerblich tätige Unternehmen. Details: Einkommensteuer (ESt): Steuer auf das Einkomm...

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Unternehmenssteuerrecht - Cheatsheet

Einführung in die verschiedenen Steuerarten: Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer

Definition:

Unterschiedliche Steuerarten für natürliche und juristische Personen. Einkommensteuer für Einzelpersonen, Körperschaftsteuer für Kapitalgesellschaften, Gewerbesteuer für gewerblich tätige Unternehmen.

Details:

  • Einkommensteuer (ESt): Steuer auf das Einkommen natürlicher Personen
  • Formel: \( ESt = zE \times t \), wobei \( zE \) zu versteuerndes Einkommen, \( t \) Steuersatz
  • Körperschaftsteuer (KSt): Steuer auf das Einkommen von Kapitalgesellschaften
  • Formel: \( KSt = zE \times t \), wobei \( zE \) zu versteuerndes Einkommen, \( t \) Steuersatz beträgt 15%
  • Gewerbesteuer (GewSt): Steuer auf den Gewerbeertrag von Unternehmen
  • Formel: \[ \text{GewSt} = \text{GE} \times \text{Hebesatz} \], wobei \( GE \) Gewerbeertrag, Hebesatz von der Gemeinde festgelegt
  • Gewerbesteuermessbetrag: \[ \text{Messbetrag} = \text{GE} \times 3,5\% \]

Steuerliche Behandlung von Einzelunternehmen und Personengesellschaften (GbR, OHG, KG)

Definition:

Steuerliche Behandlung von Einzelunternehmen und Personengesellschaften (GbR, OHG, KG) betrifft die Art und Weise, wie Gewinne, Verluste und Steuerpflichten für diese Unternehmensformen ermittelt und besteuert werden.

Details:

  • Gewinnermittlung: Einzelunternehmen und Personengesellschaften ermitteln ihren Gewinn grundsätzlich durch Betriebsvermögensvergleich oder Einnahmen-Überschuss-Rechnung (§ 4 Abs. 1 EStG bzw. § 4 Abs. 3 EStG).
  • Einkommenssteuer: Gewinne werden auf Ebene der einzelnen Gesellschafter besteuert. Es gilt das Transparenzprinzip, d.h., die Gewinne fließen direkt den Gesellschaftern zu (§ 15 EStG).
  • Gewerbesteuer: Einheitsunternehmen und Personengesellschaften sind gewerbesteuerpflichtig. Berechnungsformel: \[ \text{Gewerbeertrag} = \text{Gewinn aus Gewerbebetrieb} \text{ (mit Hinzurechnungen und Kürzungen)} \]
  • Freibetrag: Freibetrag von 24.500 Euro (§ 11 Abs. 1 Nr. 1 GewStG) für Einzelunternehmen und Personengesellschaften.
  • Umsatzsteuer: Umsatzsteuerpflicht gilt auch für Einzelunternehmen und Personengesellschaften. Regelsteuersatz beträgt 19%, ermäßigter Steuersatz 7%.
  • Sonstiges: Verlustverrechnung erfolgt nach allgemeinen steuerrechtlichen Grundsätzen. Spezielle Regelungen für Mitunternehmerschaften (§ 15 EStG).

Grundlagen und Ermittlung der Körperschaftsteuer

Definition:

Grundlagen und Berechnung der Steuer auf das Einkommen von Kapitalgesellschaften.

Details:

  • Steuerpflicht: Unbeschränkte Steuerpflicht für Körperschaften mit Sitz oder Geschäftsleitung im Inland (§ 1 KStG).
  • Bemessungsgrundlage: Zu versteuerndes Einkommen gemäß §§ 7 ff. KStG.
  • Verfahren: Ermittlung des Einkommens wie bei Einkommensteuer (§ 8 Abs. 1 KStG) und Hinzurechnungen/Abzüge gemäß §§ 8b, 9 KStG.
  • Steuersatz: 15% Körperschaftsteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag (5,5% der Körperschaftsteuer).
  • Veranlagungszeitraum: Kalenderjahr (§ 8b Abs. 2 KStG).

Grundkonzept und Berechnung der Gewerbesteuer

Definition:

Gewerbesteuer: Steuer auf die Ertragskraft eines Gewerbebetriebs, erhoben auf gemeindlicher Ebene.

Details:

  • Bemessungsgrundlage: Gewerbeertrag (Gewinn aus Gewerbebetrieb nach EStG oder KStG).
  • Berechnung: \[ \text{Gewerbesteuermessbetrag} = \text{Gewerbeertrag} \times \text{Steuermesszahl (3,5 \text{\textperthousand})} \] \[ \text{Gewerbesteuer} = \text{Gewerbesteuermessbetrag} \times \text{Hebesatz (variiert je nach Gemeinde)} \]
  • Hebesatz: Wird von der jeweiligen Gemeinde festgelegt.

Einführung in die internationale Steuerplanung und Steuergestaltung

Definition:

Grundlagen und Techniken zur Optimierung der Steuerpflicht eines multinationalen Unternehmens durch legale Maßnahmen zur Minimierung der Steuerbelastung.

Details:

  • Ziele: Steueroptimierung, Vermeidung der Doppelbesteuerung, Nutzung von Steuervergünstigungen
  • Instrumente: Doppelbesteuerungsabkommen (DBA), Verrechnungspreise, Holding-Strukturen
  • Risiken: Steuerhinterziehung, Betriebsprüfungen, Reputationsrisiken
  • Grundlagen: Steuerrecht verschiedener Länder, OECD-Richtlinien
  • Hebel: Standortwahl, Wahl der Rechtsform, Nutzung von Steueranreizen
  • Formeln: Berechnungen der Steuerbelastung: \[\text{Steuerquote} = \frac{\text{Steueraufwand}}{\text{Steuerbarer Gewinn}}\]

Unterschiede zwischen Unternehmens- und Privatbesteuerung

Definition:

Vergleich der Steuerbelastungen und -vorschriften zwischen Unternehmens- und Privatpersonen.

Details:

  • Besteuerungsobjekt: Unternehmen: Gewinne und Erträge; Privatpersonen: Einkommen.
  • Rechtsgrundlagen: Unternehmen: Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer; Privatpersonen: Einkommensteuer.
  • Bemessungsgrundlage: Unternehmen: Gewinn vor Steuern; Privatpersonen: zu versteuerndes Einkommen.
  • Steuersätze: Unternehmen: unterschiedlich (z.B. 15% Körperschaftsteuer); Privatpersonen: progressiv.
  • Abzugsfähige Aufwendungen: Unternehmen: Betriebsausgaben; Privatpersonen: Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen.
  • Verlustverrechnung: Unternehmen: Verlustvortrag und Verlustrücktrag; Privatpersonen: beschränkt auf bestimmte Einkunftsarten.

Ermittlung der steuerlichen Bemessungsgrundlage bei Personengesellschaften

Definition:

Berechnung der steuerpflichtigen Einkünfte der Personengesellschaft sowie deren Verteilung auf die Gesellschafter.

Details:

  • Einkünfteermittlung erfolgt nach § 15 EStG.
  • Gewinnermittlungsmethoden: Betriebsvermögensvergleich (§ 4 Abs. 1 EStG) oder Einnahmen-Überschuss-Rechnung (§ 4 Abs. 3 EStG).
  • Zuordnung der Einkünfte zu den Gesellschaftern nach vertraglicher Vereinbarung.
  • Besondere Regelungen in § 15a und § 15b EStG (Verlustverrechnung und Steuerverstrickung).
  • Gesonderte und einheitliche Feststellung der Einkünfte gem. §§ 179 ff. AO.

Grundlegende Konzepte von Doppelbesteuerungsabkommen (DBAs)

Definition:

DBAs verhindern die doppelte Besteuerung von Einkünften, die in verschiedenen Staaten erzielt werden, und fördern internationale wirtschaftliche Aktivität.

Details:

  • Zweck: Vermeidung der Doppelbesteuerung, Vermeidung der Steuerumgehung
  • Methoden: Freistellungsmethode, Anrechnungsmethode
  • Rechtsgrundlage: OECD-Musterabkommen
  • Begriffe: Ansässigkeitsstaat, Quellenstaat
  • Artikel: Art. 1-30 des OECD-Musterabkommens
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