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Urheberrecht - Exam
Urheberrecht - Exam Aufgabe 1) Maria ist eine Autorin, die kürzlich ein Buch veröffentlicht hat. Sie ist nun besorgt über den Schutz ihrer Urheberrechte, insbesondere in Bezug auf den digitalen Vertrieb ihres Werkes. Nimm an, sie setzt sich mit einem Anwalt zusammen, um die Möglichkeiten des rechtlichen Schutzes ihrer Arbeit zu besprechen. Angesichts ihrer Bedenken möchte Maria auch mehr über die ...

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Urheberrecht - Exam

Aufgabe 1)

Maria ist eine Autorin, die kürzlich ein Buch veröffentlicht hat. Sie ist nun besorgt über den Schutz ihrer Urheberrechte, insbesondere in Bezug auf den digitalen Vertrieb ihres Werkes. Nimm an, sie setzt sich mit einem Anwalt zusammen, um die Möglichkeiten des rechtlichen Schutzes ihrer Arbeit zu besprechen. Angesichts ihrer Bedenken möchte Maria auch mehr über die historische Entwicklung des Urheberrechts und die für sie relevanten gesetzlichen Regelungen erfahren.

a)

Erkläre die Entwicklung des Urheberrechts von den ersten Privilegien für Bücher im Jahr 1486 bis zur Berner Übereinkunft im Jahr 1886. Welche Schritte waren entscheidend für die Internationalisierung der Urheberrechtsregelungen?

Lösung:

Die Entwicklung des Urheberrechts hat eine lange Geschichte, die von verschiedenen rechtlichen und gesellschaftlichen Veränderungen geprägt ist:

  • 1486: Die ersten bekannten Urheberrechtsprivilegien stammen aus Venedig, wo Drucker und Verleger spezielle Rechte erhielten, Bücher exklusiv zu drucken und zu verkaufen.
  • Statute of Anne (1710): Dies war das erste moderne Urheberrechtsgesetz, das im Vereinigten Königreich verabschiedet wurde. Es gewährte Autoren das exklusive Recht, ihre Werke für eine bestimmte Zeit zu kopieren. Nach Ablauf dieser Frist fielen die Werke in die öffentliche Domäne.
  • 1791 - Französische Revolution: Frankreich verabschiedete das erste Urheberrechtsgesetz, das den Schutz der Werke und deren Übertragung an Erben regelte.
  • 19. Jahrhundert: Die Industrialisierung führte zu einer großen Verbreitung von Druckwerken und damit zum Bedarf nach geregeltem Schutz der Urheberrechte auch international. Verschiedene nationale Gesetze wurden angepasst, um den wachsenden Anforderungen gerecht zu werden.
  • Berner Übereinkunft (1886): Die Berner Übereinkunft war entscheidend für die Internationalisierung des Urheberrechts. Sie wurde von mehreren Ländern unterzeichnet und schuf gemeinsame Standards für den Schutz geistigen Eigentums, darunter die Anerkennung ausländischer Werke und die Einführung des Prinzips der automatischen Schutzgewährung ohne Registrierung.

Entscheidende Schritte für die Internationalisierung der Urheberrechtsregelungen umfassen:

  • Einführung nationaler Urheberrechtsgesetze: Viele Länder erließen eigene Urheberrechtsgesetze, um die Rechte der Schöpfer zu schützen.
  • Diplomatische Bemühungen: Durch internationale Verhandlungen und Abkommen, wie die Berner Übereinkunft, wurde der länderübergreifende Schutz von Urheberrechten etabliert.
  • Konsolidierung von Schutzrechten: Die Harmonisierung nationaler Gesetze und die Anerkennung von Urheberrechten über Landesgrenzen hinweg halfen, ein einheitliches Schutzniveau zu schaffen.

Diese Entwicklungen trugen wesentlich dazu bei, dass Autoren wie Maria heute ihre Urheberrechte international schützen lassen können.

b)

Diskutiere die Bedeutung des modernen deutschen Urheberrechtsgesetzes (UrhG) von 1965 und erläutere die wichtigsten Reformen, insbesondere die von 2003 und 2018. Wie schützen diese Reformen die digitalen Medien und den digitalen Binnenmarkt?

Lösung:

Das moderne deutsche Urheberrechtsgesetz (UrhG) von 1965 ist ein zentrales Regelwerk für den Schutz geistigen Eigentums in Deutschland. Es bietet umfassende Bestimmungen, die die Rechte von Autoren und anderen Urhebern schützen.

Bedeutung des UrhG von 1965:

  • Es stellt sicher, dass die Urheber die Kontrolle über die Nutzung ihrer Werke behalten und dafür angemessen vergütet werden.
  • Es schafft rechtliche Klarheit für Autoren, Verlage und andere Beteiligte und regelt die Verwertung und den Schutz von kreativen Schöpfungen.

Seit seiner Verabschiedung wurde das UrhG mehrfach reformiert, um den sich ändernden technologischen und gesellschaftlichen Gegebenheiten gerecht zu werden. Zu den wichtigsten Reformen gehören die von 2003 und 2018.

Reformen von 2003:

  • Die „Urheberrechtsnovelle“ führte zu einer verbesserten Position der Urheber in Bezug auf digitale Medien.
  • Ein neuer Abschnitt, der auf die digitale Nutzung und den Schutz von Werken im Internet eingeht, wurde eingeführt.
  • Gesetzgebung zur Bekämpfung von Piraterie und illegalem Downloading von urheberrechtlich geschützten Werken wurde verschärft.

Reformen von 2018:

  • Die „Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz (UrhWissG)“ wurde eingeführt, um das Urheberrecht an die Anforderungen der modernen digitalen Wissensgesellschaft anzupassen.
  • Es wurden Ausnahmen und Beschränkungen für die Nutzung von Werken für Lehr- und Forschungszwecke sowie Bibliotheken und Archive geschaffen.
  • Regelungen zur Verwertung von Werken in digitalen und internetgestützten Kontexten wurden klarer definiert, um den digitalen Binnenmarkt zu stärken.

Schutz der digitalen Medien und des digitalen Binnenmarkts:

  • Die Reformen berücksichtigen die zunehmende Bedeutung digitaler Formate und Distributionen, indem sie klare Rahmenbedingungen schaffen, wie digitale Werke verwendet und geschützt werden können.
  • Sie stellen sicher, dass Urheber für die digitale Nutzung ihrer Werke eine faire Vergütung erhalten.
  • Durch die Anpassung an europäische Richtlinien unterstützen sie die Harmonisierung des Urheberrechts innerhalb der EU und schaffen einen kohärenten digitalen Binnenmarkt.

Zusammenfassend tragen diese Reformen dazu bei, Marias Rechte als Autorin im digitalen Zeitalter zu schützen und zu gewährleisten, dass ihre Werke auch online und international rechtlich abgesichert sind.

c)

Maria möchte ihre Rechte nach der Veröffentlichung ihres Buches auch international sichern. Erläutere, wie die Berner Übereinkunft und spätere internationale Regelungen (wie die EU-Direktive von 2018) ihr hierbei helfen können. Zeige auch mathematisch auf, wie lange ihr Urheberrecht unter aktuellen internationalen Regelungen nach ihrem Tod geschützt bleibt, wenn sie im Jahr 2023 stirbt.

Lösung:

Maria möchte ihre Rechte nach der Veröffentlichung ihres Buches auch international sichern. Hierbei kann die Berner Übereinkunft sowie spätere internationale Regelungen, wie die EU-Direktive von 2018, hilfreich sein.

Berner Übereinkunft:

  • Die Berner Übereinkunft (1886) ist ein internationales Abkommen zum Schutz von Werken und den Rechten ihrer Urheber. Die wichtigsten Punkte sind:
  • Automatischer Schutz ohne formelle Registrierung in allen Vertragsstaaten.
  • Schutz der Urheberpersönlichkeitsrechte und der wirtschaftlichen Rechte des Urhebers.
  • Einheitliche Mindestschutzdauer von 50 Jahren nach dem Tod des Urhebers. Viele Länder haben jedoch eine längere Schutzdauer.

EU-Direktive von 2018:

  • Die EU-Direktive (Urheberrechtsrichtlinie) von 2018 aktualisiert und stärkt das Urheberrecht in der digitalen Ära.
  • Sicherstellung der fairen Vergütung für Urheber bei Nutzung ihrer Werke auf Plattformen wie YouTube und anderen digitalen Medien.
  • Anpassung der Rechtsprechung an neue Technologien und digitale Geschäftsmodelle, um den Schutz der Urheberrechte zu gewährleisten.
  • Gewährleistung des Schutzes der Werke über die Grenzen hinweg innerhalb der EU.

Mathematisch betrachtet:

  • Die EU-Direktive und viele nationale Regelungen sehen eine Schutzdauer von 70 Jahren nach dem Tod des Urhebers vor. Angenommen, Maria stirbt im Jahr 2023, dann ist die Schutzdauer wie folgt zu berechnen:

Berechnung der Schutzdauer:

  • 2023 (Jahr des Todes) + 70 Jahre = 2093.

Maris Urheberrechte bleiben somit bis zum Jahr 2093 geschützt.

Diese Regelungen helfen Maria, dass ihre Rechte und die Möglichkeit zur Kontrolle und Vergütung ihres Werkes auch international gewährleistet sind.

Aufgabe 2)

Karl ist ein Hobbyfotograf und hat ein außergewöhnliches Bild eines Sonnenuntergangs am Strand aufgenommen. Auf dem Foto sieht man den Sonnenuntergang in lebhaften Farben, eine ungewöhnlich geformte Wolke und einen einzelnen Baum, der sich dramatisch gegen den Himmel abhebt. Karl hat das Foto auf seinem Blog veröffentlicht, und es wurde von mehreren Personen kopiert und weiterverbreitet, ohne seine Zustimmung einzuholen. Karl möchte wissen, ob sein Foto urheberrechtlich geschützt ist und hat dafür die Definitionen und Anforderungen von Originalität und Schöpfungshöhe im Urheberrecht studiert. Er fragt Dich um Rat.

a)

Beurteile, ob das Foto von Karl die Voraussetzungen der Originalität gemäß § 2 Abs. 2 UrhG erfüllt. Berücksichtige dabei die subjektive individuelle Prägung des Werkes und die Kriterien Kreativität, Neuheit und Einmaligkeit.

Lösung:

Um zu beurteilen, ob das Foto von Karl die Voraussetzungen der Originalität gemäß § 2 Abs. 2 UrhG erfüllt, sollten wir die folgenden Kriterien analysieren:

  • Subjektive individuelle Prägung: Das Foto zeigt den Sonnenuntergang am Strand mit lebhaften Farben, eine ungewöhnlich geformte Wolke und einen dramatisch gegen den Himmel abhebenden Baum. Dies sind Elemente, die Karl individuell ausgewählt und festgehalten hat. Diese individuelle Auswahl und Anordnung der Objekte im Foto stellt eine subjektive Prägung dar.
  • Kreativität: Karl hat durch seine Wahl der Perspektive, den Zeitpunkt der Aufnahme, die Einbeziehung der lebhaften Farben und die besondere Wolkenformation sowie den Baum Kreativität gezeigt. Diese kreativen Entscheidungen unterscheiden sein Foto von anderen Standards oder zufälligen Aufnahmen.
  • Neuheit und Einmaligkeit: Obwohl viele Menschen den Sonnenuntergang fotografieren, ergibt sich aus der Kombination der spezifischen Elemente (lebhafte Farben, ungewöhnliche Wolkenform, dramatisch abhebender Baum) eine Einmaligkeit. Diese spezifische Komposition und Darstellung machen das Foto neu und einzigartig.

Aufgrund dieser Kriterien erfüllt das Foto von Karl die Voraussetzungen der Originalität gemäß § 2 Abs. 2 UrhG. Es weist eine subjektive individuelle Prägung auf, zeigt Kreativität und besitzt Neuheit und Einmaligkeit.

Damit ist das Foto urheberrechtlich geschützt.

b)

Analysiere, ob die Schöpfungshöhe des Fotos ausreichend ist, um urheberrechtlichen Schutz zu genießen. Gehe darauf ein, was unter 'einer kleinen Münze' zu verstehen ist und wo die Grenze zum 'Alltäglichen' liegen könnte.

Lösung:

Um zu analysieren, ob die Schöpfungshöhe des Fotos von Karl ausreichend ist, um urheberrechtlichen Schutz zu genießen, müssen wir den Begriff 'Schöpfungshöhe' genauer betrachten und verstehen, was unter 'einer kleinen Münze' zu verstehen ist.

  • Schöpfungshöhe: Die Schöpfungshöhe ist das Maß an Individualität und Kreativität eines Werkes, das erforderlich ist, um urheberrechtlichen Schutz zu genießen. Es bezieht sich auf den Grad der schöpferischen Tätigkeit, den ein Werk erreicht haben muss, um als schutzwürdig zu gelten.
  • Die kleine Münze: Der Begriff 'kleine Münze' beschreibt die Schwelle der Schöpfungshöhe, die nicht allzu hoch sein muss. Auch Werke, die nur einen geringen Grad an Schöpfungshöhe aufweisen, können urheberrechtlich geschützt sein, solange sie eine gewisse individuelle und kreative Gestaltung erkennen lassen.
  • Alltägliches: Auf der anderen Seite ist die Grenze zum Alltäglichen dort zu ziehen, wo ein Werk keine ausreichende Individualität und Kreativität mehr aufweist, um sich von gewöhnlichen, alltäglichen Darstellungen abzuheben. Solche Werke werden nicht als schutzwürdig betrachtet, da ihnen die erforderliche Schöpfungshöhe fehlt.

Im Fall von Karl's Foto können wir folgende Punkte betrachten, um die Schöpfungshöhe zu bewerten:

  • Die Auswahl des Motivs (Sonnenuntergang am Strand, ungewöhnliche Wolke, einzelner Baum) zeigt eine bewusste und kreative Entscheidung.
  • Die lebhaften Farben, die ungewöhnlich geformte Wolke und der dramatisch gegen den Himmel abhebende Baum heben das Foto von gewöhnlichen Sonnenuntergangsaufnahmen ab und verleihen ihm eine besondere Ästhetik.
  • Die kreative Komposition und der gewählte Blickwinkel unterstreichen die individuelle Handschrift von Karl als Fotograf.

Diese Elemente weisen darauf hin, dass das Foto von Karl nicht nur eine alltägliche Darstellung eines Sonnenuntergangs ist, sondern eine individuelle und kreative Gestaltung aufweist, die die Schwelle der 'kleinen Münze' überschreitet. Daher ist die Schöpfungshöhe des Fotos ausreichend, um urheberrechtlichen Schutz zu genießen.

c)

Stelle dar, wie der BGH allgemein die Anforderungen an die Schöpfungshöhe im Kontext von Fotografien interpretiert. Wende diese Interpretation auf das Foto von Karl an und begründe Deine Einschätzung, ob das Foto die Hürden des BGH hinsichtlich der Schöpfungshöhe überschreitet oder nicht.

Lösung:

Um zu verstehen, wie der Bundesgerichtshof (BGH) die Anforderungen an die Schöpfungshöhe im Kontext von Fotografien interpretiert, müssen wir uns einige grundlegende Entscheidungen des BGH anschauen:

  • Grundsätzliche Interpretation: Der BGH hat in mehreren Urteilen klargestellt, dass auch einfache Fotografien urheberrechtlichen Schutz genießen können. Entscheidend ist, dass sie eine persönliche geistige Schöpfung darstellen, was eine gewisse kreative Leistung und Individualität voraussetzt. Die Anforderungen an die Schöpfungshöhe sind dabei nicht hoch, aber es muss eine gewisse gestalterische Eigenleistung erkennbar sein.
  • Individualität und Kreativität: Der BGH betont, dass Fotografien durch die Wahl des Motivs, die Bildkomposition, den Blickwinkel, die Lichtverhältnisse und den Moment der Aufnahme individuelle und kreative Entscheidungen des Fotografen reflektieren sollten.
  • Grenze zur Banalen: Der BGH zieht die Grenze dort, wo die Aufnahme als bloße, banale Wiedergabe eines Objekts oder einer Szene ohne besondere kreative Gestaltung betrachtet werden kann.

Wenden wir diese Interpretation nun auf das Foto von Karl an:

  • Wahl des Motivs: Karl hat einen speziellen Moment des Sonnenuntergangs gewählt, der durch lebhafte Farben, eine ungewöhnliche Wolkenformation und einen dramatisch in den Himmel ragenden Baum besticht. Diese bewusste Auswahl zeigt seine persönliche kreative Entscheidung.
  • Bildkomposition: Die Platzierung des Baums gegen den farbigen Himmel und die ungewöhnliche Form der Wolke sind Elemente, die auf eine durchdachte Bildkomposition hinweisen.
  • Blickwinkel und Zeitpunkt der Aufnahme: Karl hat einen Blickwinkel und Zeitpunkt gewählt, der den dramatischen Effekt der Szene maximiert. Dies zeigt seine kreative Auseinandersetzung mit dem Motiv.

Angesichts dieser Elemente weist das Foto von Karl eine deutliche individuelle und kreative Gestaltung auf. Es hebt sich von bloßen, banalen Sonnenuntergangsaufnahmen ab, da es mehrere gestalterische Entscheidungen und kreative Elemente integriert. Damit erfüllt das Foto die Anforderungen des BGH an die Schöpfungshöhe und überschreitet die erforderliche Schwelle, um urheberrechtlichen Schutz zu genießen.

Aufgabe 3)

Anna Meyer ist eine talentierte Fotografin, die kürzlich eine Sammlung von Fotografien erstellt hat, die die Schönheit der Natur in verschiedenen Jahreszeiten zeigen. Sie plant, diese Sammlung zu veröffentlichen und gleichzeitig einige Rechte an ihrer Arbeit zu behalten. Anna hat folgende Absichten:

  • Sie möchte das ausschließliche Vervielfältigungsrecht behalten, um Kopien der Fotos selbst herzustellen und zu verkaufen.
  • Sie möchte Online-Nutzungsrechte für ihre Fotos über eine bekannte Fotodatenbank-Plattform zu deren Bedingungen einräumen.
  • Sie möchte sicherstellen, dass ihre Erben ihre Rechte für eine angemessene Zeit nach ihrem Tod genießen können.

a)

Erkläre, welche Art von Nutzungsrechten Anna gemäß dem deutschen Urheberrecht an Dritte einräumen könnte, damit ihre Fotos online über die Fotodatenbank-Plattform genutzt werden dürfen und erläutere dabei die Bedeutung des § 15 UrhG.

Lösung:

Unter dem deutschen Urheberrecht hat Anna Meyer die Möglichkeit, verschiedene Nutzungsrechte an Dritte einzuräumen, damit ihre Fotos online über eine Fotodatenbank-Plattform genutzt werden dürfen. Die relevanten Rechte hierfür sind in § 15 des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) festgelegt.

  • Veröffentlichungsrecht (§ 15 Abs. 1 UrhG): Anna kann das Recht einräumen, dass ihre Fotos öffentlich zugänglich gemacht werden. Dies umfasst insbesondere das Recht, die Fotos über das Internet bereitzustellen.
  • Vervielfältigungsrecht (§ 15 Abs. 1 UrhG): Sie kann das Recht übertragen, Kopien ihrer Fotos zu erstellen. Dies ist notwendig für den Betrieb einer Fotodatenbank, da dort oft Kopien der Werke gespeichert und verkauft werden.
  • Verbreitungsrecht (§ 15 Abs. 1 UrhG): Anna kann das Recht gewähren, die Fotos zu verbreiten, also der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Dies kann in digitalen Formaten geschehen, wie es für eine Fotodatenbank typisch ist.
  • Online-Nutzungsrechte: Zusätzlich zu den oben genannten Rechten kann sie spezifische Online-Nutzungsrechte gewähren, die in den Nutzungsbedingungen der Fotodatenbank-Plattform festgelegt sind. Diese können beinhalten, dass die Plattform das Recht erhält, die Fotos zu speichern, anzuzeigen und zum Download anzubieten.

Der § 15 UrhG ist hierbei von zentraler Bedeutung, da er die verschiedenen Arten der Nutzungsrechte, die ein Urheber an seinem Werk hat, beschreibt. Diese Rechte umfassen insbesondere:

  • Vervielfältigungsrecht
  • Verbreitungsrecht
  • Ausstellungsrecht
  • Recht der öffentlichen Zugänglichmachung

Durch die Einräumung dieser Rechte an die Fotodatenbank-Plattform kann Anna sicherstellen, dass ihre Werke auf legalem Wege genutzt und verbreitet werden, während sie gleichzeitig ihre grundlegenden Urheberrechte behält.

b)

Beschreibe das Verbreitungsrecht nach § 17 UrhG und wie Anna dies in Bezug auf ihren Plan, das Vervielfältigungsrecht zu behalten, berücksichtigen muss.

Lösung:

Das Verbreitungsrecht nach § 17 des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) ist ein wesentlicher Bestandteil der Nutzungsrechte, die einem Urheber zustehen. Es gewährt dem Urheber das ausschließliche Recht, das Original oder Vervielfältigungsstücke seines Werkes der Öffentlichkeit anzubieten oder in den Verkehr zu bringen.

  • Definition des Verbreitungsrechts: Der § 17 UrhG besagt, dass der Urheber das ausschließliche Recht hat, sein Werk durch Verkauf oder auf andere Weise der Öffentlichkeit anzubieten und zu verbreiten. Dies beinhaltet die Bereitstellung von Kopien des Werkes zu Vertriebszwecken.
  • Relevanz für Anna Meyer: Da Anna das ausschließliche Vervielfältigungsrecht behalten möchte, um Kopien ihrer Fotos selbst herzustellen und zu verkaufen, muss sie sorgfältig abwägen, wie sie das Verbreitungsrecht in diesem Kontext einsetzt. Sie muss sicherstellen, dass sie die Kontrolle über die Art und Weise behält, wie ihre Fotos verbreitet werden.

Im Hinblick auf ihren Plan bedeutet dies konkret:

  • Anna kann das Verbreitungsrecht an Dritte einräumen, allerdings darf dies nicht so umfassend geschehen, dass sie ihre eigenen wirtschaftlichen Interessen am Vervielfältigungsrecht gefährdet sieht.
  • Sie könnte spezifische Bedingungen und Einschränkungen festlegen, wenn sie Dritten, wie der Fotodatenbank-Plattform, Nutzungsrechte einräumt. So könnte sie beispielsweise das Recht zur digitalen Verbreitung, nicht aber zur physischen Verbreitung von Kopien einräumen.
  • Um ihre Absichten zu realisieren, könnte Anna Lizenzverträge ausarbeiten, die genau festlegen, welche Rechte die Fotodatenbank-Plattform erhält und welche Rechte bei ihr verbleiben.

Indem Anna das Verbreitungsrecht strategisch und im Einklang mit ihrem Wunsch, das Vervielfältigungsrecht zu behalten, ausübt, kann sie sicherstellen, dass sie einerseits die Kontrolle über die Herstellung und den Verkauf ihrer Fotos behält und andererseits deren Verbreitung über die Fotodatenbank-Plattform ermöglicht.

c)

Berechne den Zeitraum, in dem Annas Erben ihre urheberrechtlichen Schutzrechte nach Annas Tod genießen können, wenn Anna im Jahr 2023 im Alter von 50 Jahren verstirbt. Verwende dabei die Informationen aus § 64 UrhG.

Lösung:

Nach § 64 des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) erstreckt sich die Schutzdauer des Urheberrechts auf das Leben des Urhebers und 70 Jahre über dessen Tod hinaus.

  • Sachverhalt: Anna Meyer verstirbt im Jahr 2023 im Alter von 50 Jahren.
  • Berechnung des Schutzzeitraums: Die 70-jährige Schutzdauer beginnt mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem der Urheber verstirbt.
  • Ende des Kalenderjahres 2023: Das relevante Jahr für den Beginn der Schutzdauer ist 2023.

Gemäß § 64 UrhG lautet die Berechnung wie folgt:

  1. Anna verstirbt 2023.
  2. Die Schutzdauer beginnt am 1. Januar 2024.
  3. Die Schutzdauer endet 70 Jahre später, am 31. Dezember 2093.

Somit können Annas Erben ihre urheberrechtlichen Schutzrechte bis zum 31. Dezember 2093 genießen.

Aufgabe 4)

Paul ist ein bekannter Photograph und der Urheber eines preisgekrönten Fotos namens „Regenbogen über der Stadt“. Die Stadtverwaltung plant, das Foto auf einer touristischen Webseite zu verwenden, um die Stadt zu bewerben. Dabei will die Stadtverwaltung den Namen von Paul weglassen, und das Bild in Schwarz-Weiß umwandeln, um eine nostalgische Wirkung zu erzielen. Paul erfährt davon und ist empört. Er möchte rechtliche Schritte einleiten und sich gegen die Nutzung seines Fotos in dieser Weise wehren.

a)

Prüfe und erläutere, ob und wie Paul sich auf das Namensnennungsrecht nach § 13 UrhG berufen kann. Inwieweit ist die Stadtverwaltung verpflichtet, Paul als Urheber zu nennen? Gehe dabei insbesondere darauf ein, wie das Gesetz die Nennung der Urheberschaft regelt und welche Rechte Paul daraus ableiten kann.

Lösung:

Paul kann sich auf das Namensnennungsrecht nach § 13 UrhG (Urheberrechtsgesetz) berufen, um zu verlangen, dass die Stadtverwaltung ihn als Urheber seines Fotos „Regenbogen über der Stadt“ nennt. Laut § 13 UrhG hat der Urheber eines Werkes das Recht auf Anerkennung seiner Urheberschaft. Dieses Recht ist ein Bestandteil des Urheberpersönlichkeitsrechts.

Im Detail besagt § 13 UrhG:

  • Namensnennungsrecht: Der Urheber hat das Recht, als Urheber des Werkes anerkannt zu werden. Dies bedeutet, dass sein Name in Zusammenhang mit der Nutzung des Werkes genannt werden muss, sofern dies üblicherweise geschieht.
  • Entstellung des Werkes: Der Urheber kann außerdem gegen Entstellungen und andere Beeinträchtigungen des Werkes vorgehen, die seine berechtigten geistigen und persönlichen Interessen am Werk gefährden. Das Umwandeln des Fotos in Schwarz-Weiß könnte als solche Beeinträchtigung angesehen werden.

Die Stadtverwaltung ist daher verpflichtet, bei jeder öffentlichen Verwendung des Fotos den Urheber zu nennen. Wenn Pauls Name fehlt, wäre dies eine Verletzung des Namensnennungsrechts gemäß § 13 UrhG.

Folgende Rechte kann Paul daraus ableiten:

  • Paul kann verlangen, dass sein Name bei jeder Verwendung des Fotos genannt wird.
  • Paul kann verhindern, dass das Foto ohne seine Zustimmung in einer Art und Weise verändert wird, die seine berechtigten geistigen und persönlichen Interessen verletzt, wie z.B. die Umwandlung in Schwarz-Weiß ohne seine Zustimmung.
  • Paul kann Unterlassungsansprüche geltend machen und die Stadtverwaltung dazu bringen, das Foto nicht mehr ohne seine Namensnennung und ohne Gestaltungsänderungen zu verwenden.
  • Paul könnte gegebenenfalls Schadensersatzansprüche geltend machen, wenn ihm durch die unterlassene Namensnennung oder die unautorisierte Veränderung des Fotos ein Schaden entstanden ist.

Zusammenfassend ist die Stadtverwaltung rechtlich verpflichtet, Paul als Urheber seines preisgekrönten Fotos zu nennen und darf das Foto nur in der von Paul genehmigten Form für ihre touristische Webseite nutzen.

b)

Beurteile, ob die geplante Veränderung des Fotos durch die Stadtverwaltung gegen das Entstellungsverbot nach § 14 UrhG verstößt. Diskutiere dabei, ob und in welchem Maße die Umwandlung in ein Schwarz-Weiß-Bild die berechtigten geistigen oder persönlichen Interessen von Paul als Urheber gefährden könnte. Stelle dabei auch Beispiele aus der Rechtsprechung dar, um Deine Argumentation zu untermauern.

Lösung:

Die geplante Veränderung des Fotos durch die Stadtverwaltung könnte gegen das Entstellungsverbot nach § 14 UrhG (Urheberrechtsgesetz) verstoßen. § 14 UrhG schützt den Urheber davor, dass sein Werk entstellt oder auf andere Weise beeinträchtigt wird, die seine berechtigten geistigen oder persönlichen Interessen am Werk gefährdet.

Im Detail besagt § 14 UrhG:

  • Der Urheber hat das Recht, eine Entstellung oder eine andere Beeinträchtigung seines Werkes zu verbieten, wenn diese Änderungen seine berechtigten geistigen oder persönlichen Interessen am Werk gefährden.

Die Umwandlung des Fotos „Regenbogen über der Stadt“ in ein Schwarz-Weiß-Bild könnte als eine solche Beeinträchtigung betrachtet werden. Es hängt stark von folgenden Faktoren ab:

  • Das Foto ist preisgekrönt und vermutlich in Farbe für seine künstlerische Wirkung und Qualität anerkannt worden. Die Umwandlung in Schwarz-Weiß könnte die ästhetische und künstlerische Wirkung des Werkes erheblich verändern und somit Pauls Interessen am Werk beeinträchtigen.
  • Paul könnte argumentieren, dass die Farben einen wesentlichen Bestandteil seiner künstlerischen Aussage und seines Konzepts darstellen. Ihre Entfernung könnte das Werk entstellen und seine geistigen Interessen verletzen.

Beispiele aus der Rechtsprechung, die ähnliche Fälle betreffen:

  • In einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) wurde entschieden, dass die Umfärbung eines Gemäldes als Entstellung im Sinne des § 14 UrhG angesehen werden kann, wenn dadurch die geistigen oder persönlichen Interessen des Künstlers verletzt werden (BGH, Urteil vom 05. Oktober 1995 - I ZR 126/93).
  • Ein anderes Beispiel ist der Fall „Metropolis“ (BGH, Urteil vom 26. September 2002 - I ZR 298/99), bei dem entschieden wurde, dass die Veränderung von Filmsequenzen die Urheberrechte des Regisseurs verletzen kann, wenn dadurch das künstlerische Konzept wesentlich beeinträchtigt wird.

Zusammenfassend kann die Umwandlung von Pauls Foto in ein Schwarz-Weiß-Bild eine Entstellung nach § 14 UrhG darstellen, wenn dadurch seine berechtigten geistigen und künstlerischen Interessen verletzt werden. Die Stadtverwaltung wäre somit nicht berechtigt, das Bild ohne Pauls Zustimmung in dieser Weise zu verändern.

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