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Vertiefung im Individualarbeitsrecht - Cheatsheet
Vertiefung im Individualarbeitsrecht - Cheatsheet Ordentliche Kündigung: Voraussetzungen und Fristen Definition: Beendigung des Arbeitsverhältnisses unter Einhaltung einer Frist. Details: Voraussetzungen: Kündigungsgrund, Schriftform (§ 623 BGB), Anhörung des Betriebsrats (§ 102 BetrVG) Fristen: nach § 622 BGB, abhängig von der Betriebszugehörigkeit, z.B. vier Wochen zum 15. oder Ende des Monats B...

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Vertiefung im Individualarbeitsrecht - Cheatsheet

Ordentliche Kündigung: Voraussetzungen und Fristen

Definition:

Beendigung des Arbeitsverhältnisses unter Einhaltung einer Frist.

Details:

  • Voraussetzungen: Kündigungsgrund, Schriftform (§ 623 BGB), Anhörung des Betriebsrats (§ 102 BetrVG)
  • Fristen: nach § 622 BGB, abhängig von der Betriebszugehörigkeit, z.B. vier Wochen zum 15. oder Ende des Monats
  • Besonderer Kündigungsschutz: Schwangere (§ 9 MuSchG), Schwerbehinderte (§ 168 SGB IX), Betriebsratsmitglieder (§ 15 KSchG)
  • Gründe: verhaltensbedingt, betriebsbedingt, personenbedingt

Außerordentliche Kündigung: Wichtiger Grund und Fristen

Definition:

Außerordentliche Kündigung beendet Arbeitsverhältnis ohne Einhaltung der Kündigungsfrist, wenn wichtiger Grund vorliegt.

Details:

  • § 626 BGB: Erlaubt außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund.
  • Wichtiger Grund: Tatsachen, die die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar machen.
  • Kündigungsfrist: Innerhalb von zwei Wochen ab Kenntnis des Kündigungsgrunds muss Kündigung erfolgen.
  • Arbeitgeber oder Arbeitnehmer kann kündigen.
  • Interessenabwägung: Zumutbarkeit der Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis Ende der ordentlichen Kündigungsfrist prüfen.
  • Beispiele wichtiger Gründe: Diebstahl, grobe Beleidigung, Arbeitsverweigerung.

Kündigungsschutzklage: Ablauf und Erfolgsaussichten

Definition:

Kündigungsschutzklage: Klage eines Arbeitnehmers gegen eine vom Arbeitgeber ausgesprochene Kündigung mit dem Ziel, die Unwirksamkeit der Kündigung feststellen zu lassen.

Details:

  • Frist: Innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung Klage beim Arbeitsgericht einreichen (\textbf{§ 4 KSchG}).
  • Eingangsgebühr: Einmalige Gebühr je nach Streitwert.
  • Gütetermin: Erste gerichtliche Verhandlung, Ziel ist eine Einigung. Bei Erfolg hier, Enderledigung des Verfahrens.
  • Kammertermin: Falls keine Einigung im Gütetermin, Hauptverhandlung vor der Kammer.
  • Beweislast: Arbeitgeber muss Kündigungsgrund nachweisen.
  • Erfolgsaussichten: Hängen ab von Wirksamkeit der Kündigungsgründe (betriebsbedingt, personenbedingt, verhaltensbedingt).
  • Prozessrisiko: Möglichkeit der Kostenübernahme, je nach Ausgang des Verfahrens.

Sonderkündigungsschutz: Schwangere, Betriebsräte, Schwerbehinderte

Definition:

Sonderkündigungsschutz: besonderer Kündigungsschutz für bestimmte Arbeitnehmergruppen, verhindert ordentliche Kündigungen ohne Zustimmung der zuständigen Stellen.

Details:

  • Schwangere: § 9 MuSchG - Kündigungsschutz beginnt mit Schwangerschaftsbeginn bis 4 Monate nach Entbindung, auch bei Fehlgeburten ab 24. Schwangerschaftswoche.
  • Betriebsräte: § 15 KSchG - Kündigungsschutz während der Amtszeit und ein Jahr danach, außerordentliche Kündigung nur mit Zustimmung des Betriebsrats.
  • Schwerbehinderte: § 168 SGB IX - Kündigung nur mit Zustimmung des Integrationsamts möglich, Schutzzweck: Teilhabe am Arbeitsleben sichern.

Rechtliche Folgen des Betriebsübergangs für Arbeitnehmer

Definition:

Rechtliche Folgen des Betriebsübergangs für Arbeitnehmer nach §613a BGB

Details:

  • Bestandsschutz der Arbeitsverhältnisse: Fortführung zu den bisherigen Bedingungen.
  • Informationspflicht des alten und neuen Arbeitgebers an die Arbeitnehmer.
  • Widerspruchsrecht des Arbeitnehmers binnen eines Monats nach Unterrichtung.
  • Kündigung wegen Betriebsübergangs unzulässig, Kündigungen aus anderen Gründen bleiben möglich.
  • Normativ fortgeltende Kollektivvereinbarungen für ein Jahr, sofern keine neuen Vereinbarungen getroffen werden.
  • Haftung des alten und neuen Arbeitgebers als Gesamtschuldner für vor Übergang entstandene Ansprüche.

Zeugnissprache und typische Formulierungen im Arbeitszeugnis

Definition:

Bezieht sich auf die kodierte Sprache und typische Phrasen, die in Arbeitszeugnissen verwendet werden, um die Leistung und das Verhalten des Mitarbeiters zu bewerten.

Details:

  • Zeugnissprache: oft verschlüsselte Sprache, um negative Aspekte positiv klingen zu lassen
  • Typische Formulierungen: 'zu unserer vollen Zufriedenheit' (gut), 'stets bemüht' (schlecht)
  • Rechtliche Anforderungen: Arbeitszeugnisse müssen wohlwollend und wahrheitsgemäß sein (§ 109 GewO)
  • Unterscheide zwischen einfachen und qualifizierten Arbeitszeugnissen

Sachgrundbefristung: Voraussetzungen und Dauer

Definition:

Befristung eines Arbeitsvertrages aufgrund eines sachlichen Grundes gemäß \ref{§14 TzBfG}: Rechtfertigung durch objektive Gründe

Details:

  • Voraussetzungen: Liegt vor, wenn objektive Gründe die Befristung rechtfertigen (§14 Abs. 1 TzBfG)
  • Beispiele für Sachgründe: vorübergehender Bedarf, Vertretung, Erprobung, in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe, Haushaltsmittel
  • Dauer: Grundsätzlich keine Begrenzung, richtet sich nach dem sachlichen Grund; insgesamt maximale Verlängerung zweimal innerhalb von zwei Jahren (außer es gibt einen besonderen Sachgrund)

Befristung ohne sachlichen Grund: Regelungen und Einschränkungen

Definition:

Befristete Arbeitsverträge ohne sachlichen Grund bis zu 2 Jahre zulässig.

Details:

  • Befristung nach \S 14 Abs. 2 TzBfG
  • Maximale Dauer: 2 Jahre
  • Innerhalb dieser Dauer max. dreimalige Verlängerung möglich
  • Keine Vorbeschäftigung beim selben Arbeitgeber in den letzten 3 Jahren
  • Verlängerung muss vor Ablauf der aktuellen Befristung vereinbart werden
  • Schriftformerfordernis gem. \S 14 Abs. 4 TzBfG
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