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Vertiefung zum Öffentlichen Baurecht - Cheatsheet
Vertiefung zum Öffentlichen Baurecht - Cheatsheet Antragstellung und notwendige Unterlagen im Baugenehmigungsverfahren Definition: Antragstellung und notwendige Unterlagen im Baugenehmigungsverfahren bezieht sich auf die Einreichung eines Bauantrags sowie die Bereitstellung erforderlicher Dokumente zur Prüfung und Genehmigung eines Bauvorhabens durch die zuständige Behörde. Details: Antragstellung...

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Vertiefung zum Öffentlichen Baurecht - Cheatsheet

Antragstellung und notwendige Unterlagen im Baugenehmigungsverfahren

Definition:

Antragstellung und notwendige Unterlagen im Baugenehmigungsverfahren bezieht sich auf die Einreichung eines Bauantrags sowie die Bereitstellung erforderlicher Dokumente zur Prüfung und Genehmigung eines Bauvorhabens durch die zuständige Behörde.

Details:

  • Antragstellung: Schriftlicher Antrag bei der zuständigen Behörde.
  • Notwendige Unterlagen: Baubeschreibung, Lageplan, Bauzeichnungen, Berechnung des umbauten Raums, ggf. Standsicherheitsnachweis, Wärme- und Schallschutznachweis, Entwässerungsplan.
  • Formulare: Offizielle Formulare der örtlichen Baubehörde verwenden.
  • Prüfung: Vollständigkeit und Korrektheit der Unterlagen werden durch die Behörde überprüft.
  • Fristen: Bearbeitungsfristen beachten, die je nach Bundesland variieren können.

Hierarchie der Planungsinstrumente: BauGB, Flächennutzungsplan, Bebauungsplan

Definition:

Hierarchische Struktur im öffentlichen Baurecht zur Lenkung und Ordnung der städtischen Entwicklung.

Details:

  • BauGB (Baugesetzbuch): Rahmenrecht, das Grundsätze und Instrumente der Raumplanung und des Baurechts regelt.
  • Flächennutzungsplan (FNP): Vorbereitender Plan, der die beabsichtigte Bodennutzung für das gesamte Gemeindegebiet darstellt. Grundsatzplanung, keine direkte Rechtswirkung für Bürger.
  • Bebauungsplan (B-Plan): Verbindlicher Bauleitplan, der aus dem Flächennutzungsplan entwickelt wird. Enthält detaillierte Regelungen zur baulichen Nutzung bestimmter Grundstücke und ist rechtsverbindlich für Bürger und Behörden.

Genehmigungsfreistellungen und Vereinfachungsverfahren im Bauordnungsrecht

Definition:

Spezielle Regelungen im Bauordnungsrecht, die bestimmte Bauvorhaben vereinfachen oder von der Genehmigungspflicht befreien.

Details:

  • Genehmigungsfreistellungen: Keine Baugenehmigung erforderlich, jedoch Bauanzeige nötig.
  • Vereinfachungsverfahren: Reduzierte Anforderungen, beschleunigte Verfahren.
  • Geregelt in Landesbauordnungen, Unterschiede je nach Bundesland.
  • Freistellungsvoraussetzungen prüfen: z.B. Lage, Größe, Art des Bauvorhabens.
  • Baurechtliche Vorschriften weiterhin einzuhalten (z.B. Abstandsflächen, Brandschutz).

Widerspruchsverfahren gegen Baugenehmigungen

Definition:

Verfahren, bei dem gegen eine erteilte Baugenehmigung Widerspruch erhoben wird.

Details:

  • Widerspruch muss innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der Baugenehmigung erhoben werden.
  • Der Widerspruch hat aufschiebende Wirkung gem. § 80 Abs. 1 VwGO, außer diese wird durch besondere Anordnung oder gesetzliche Vorschrift ausgeschlossen.
  • Zuständige Widerspruchsbehörde prüft die Rechtmäßigkeit und Zweckmäßigkeit der angefochtenen Baugenehmigung.
  • Widerspruchsführer muss darlegen, in welchen Punkten die Baugenehmigung rechtswidrig ist.
  • Entscheidung der Widerspruchsbehörde kann zu einer Bestätigung, Aufhebung oder Änderung der Baugenehmigung führen.
  • Rechtsmittel gegen die Entscheidung der Widerspruchsbehörde: Klage vor dem Verwaltungsgericht (gem. § 74 VwGO).

Städtebauliche Verträge und ihre rechtlichen Rahmenbedingungen

Definition:

Städtebauliche Verträge sind öffentlich-rechtliche Vereinbarungen zwischen der Gemeinde und einem Vorhabenträger zur Durchführung städtebaulicher Maßnahmen.

Details:

  • Rechtsgrundlage: § 11 BauGB
  • Zulässigkeit: Allgemeines Völkerrecht, nicht durch Zwangsmaßnahmen erzwingbar
  • Vertragsfreiheit: Gemeinde kann freiwillige Vereinbarungen treffen
  • Gegenstand: Finanzierung von Infrastruktur, städtebauliche Planungen, Bauleitplanungen
  • Bindungswirkung: Vertragspartner sind an Vereinbarungen gebunden
  • Gegenleistung: Vorhabenträger erbringt Leistungen (z.B. Erschließungsmaßnahmen)
  • Anspruch: keine klagbare Verpflichtung für die Kommune
  • Formvorschriften: Schriftform erforderlich
  • Inhaltliche Grenzen: keine unzulässigen Inhalte, z.B. Umgehung gesetzlicher Vorschriften
  • Kostenregelung: Kostenverteilung im Vertrag geregelt

Technische Baubestimmungen und Richtlinien im Bauordnungsrecht

Definition:

Regelungen und Normen zur technischen Ausführung und Sicherheit von Bauwerken.

Details:

  • Technische Baubestimmungen (z.B. DIN-Normen, EN-Normen)
  • Einzuhalten für Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz
  • Richtlinien (z.B. VDI-Richtlinien) ergänzen und konkretisieren Vorschriften
  • Rechtsverbindlich durch Verweis in Bauordnungen
  • Aktualität von Normen und Richtlinien überwachen
  • Ermächtigungsgrundlage: Landesbauordnung (LBO) bzw. Musterbauordnung (MBO)

Verfahren zur Aufstellung und Änderung von Bauleitplänen

Definition:

Verfahren zur Aufstellung und Änderung von Bauleitplänen - kurze Schritte zur Schaffung oder Anpassung verbindlicher städtebaulicher Planungen.

Details:

  • Planaufstellungsbeschluss: Beschluss der Gemeinde zur Einleitung des Verfahrens.
  • Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung: Beteiligung der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange (§ 3 Abs. 1 BauGB).
  • Entwurf und Auslegung: Erarbeitung des Planentwurfs und öffentliche Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB).
  • Stellungnahmen: Sammlung und Abwägung von Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit und von Behörden (§ 4 BauGB).
  • Satzungsbeschluss: Endgültiger Beschluss durch die Gemeindevertretung (§ 10 Abs. 1 BauGB).
  • Genehmigung: ggf. Genehmigung der höheren Verwaltungsbehörde (§ 10 Abs. 2 BauGB).
  • Bekanntmachung: Öffentlich-rechtliche Bekanntmachung des Plans (§ 10 Abs. 3 BauGB).

Prüfung der bauplanungs- und bauordnungsrechtlichen Anforderungen

Definition:

Überprüfung der Bauvorhaben auf Einhaltung von planungsrechtlichen (Bauleitplanung, Flächennutzungsplan) und bauordnungsrechtlichen (Landesbauordnung, Sicherheitsanforderungen) Vorschriften.

Details:

  • Bauleitplanung: Bebauungsplan, Flächennutzungsplan
  • Bauordnungsrecht: Landesbauordnung, technische Baubestimmungen
  • Prüfung von Abstandsflächen, Nutzungsarten, Baugebietstypen
  • Verfahren: Bauvoranfrage, Bauantrag
  • Rechtsmittel: Widerspruch, Klage
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