Vertiefung zum Öffentlichen Baurecht - Cheatsheet
Antragstellung und notwendige Unterlagen im Baugenehmigungsverfahren
Definition:
Antragstellung und notwendige Unterlagen im Baugenehmigungsverfahren bezieht sich auf die Einreichung eines Bauantrags sowie die Bereitstellung erforderlicher Dokumente zur Prüfung und Genehmigung eines Bauvorhabens durch die zuständige Behörde.
Details:
- Antragstellung: Schriftlicher Antrag bei der zuständigen Behörde.
- Notwendige Unterlagen: Baubeschreibung, Lageplan, Bauzeichnungen, Berechnung des umbauten Raums, ggf. Standsicherheitsnachweis, Wärme- und Schallschutznachweis, Entwässerungsplan.
- Formulare: Offizielle Formulare der örtlichen Baubehörde verwenden.
- Prüfung: Vollständigkeit und Korrektheit der Unterlagen werden durch die Behörde überprüft.
- Fristen: Bearbeitungsfristen beachten, die je nach Bundesland variieren können.
Hierarchie der Planungsinstrumente: BauGB, Flächennutzungsplan, Bebauungsplan
Definition:
Hierarchische Struktur im öffentlichen Baurecht zur Lenkung und Ordnung der städtischen Entwicklung.
Details:
- BauGB (Baugesetzbuch): Rahmenrecht, das Grundsätze und Instrumente der Raumplanung und des Baurechts regelt.
- Flächennutzungsplan (FNP): Vorbereitender Plan, der die beabsichtigte Bodennutzung für das gesamte Gemeindegebiet darstellt. Grundsatzplanung, keine direkte Rechtswirkung für Bürger.
- Bebauungsplan (B-Plan): Verbindlicher Bauleitplan, der aus dem Flächennutzungsplan entwickelt wird. Enthält detaillierte Regelungen zur baulichen Nutzung bestimmter Grundstücke und ist rechtsverbindlich für Bürger und Behörden.
Genehmigungsfreistellungen und Vereinfachungsverfahren im Bauordnungsrecht
Definition:
Spezielle Regelungen im Bauordnungsrecht, die bestimmte Bauvorhaben vereinfachen oder von der Genehmigungspflicht befreien.
Details:
- Genehmigungsfreistellungen: Keine Baugenehmigung erforderlich, jedoch Bauanzeige nötig.
- Vereinfachungsverfahren: Reduzierte Anforderungen, beschleunigte Verfahren.
- Geregelt in Landesbauordnungen, Unterschiede je nach Bundesland.
- Freistellungsvoraussetzungen prüfen: z.B. Lage, Größe, Art des Bauvorhabens.
- Baurechtliche Vorschriften weiterhin einzuhalten (z.B. Abstandsflächen, Brandschutz).
Widerspruchsverfahren gegen Baugenehmigungen
Definition:
Verfahren, bei dem gegen eine erteilte Baugenehmigung Widerspruch erhoben wird.
Details:
- Widerspruch muss innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der Baugenehmigung erhoben werden.
- Der Widerspruch hat aufschiebende Wirkung gem. § 80 Abs. 1 VwGO, außer diese wird durch besondere Anordnung oder gesetzliche Vorschrift ausgeschlossen.
- Zuständige Widerspruchsbehörde prüft die Rechtmäßigkeit und Zweckmäßigkeit der angefochtenen Baugenehmigung.
- Widerspruchsführer muss darlegen, in welchen Punkten die Baugenehmigung rechtswidrig ist.
- Entscheidung der Widerspruchsbehörde kann zu einer Bestätigung, Aufhebung oder Änderung der Baugenehmigung führen.
- Rechtsmittel gegen die Entscheidung der Widerspruchsbehörde: Klage vor dem Verwaltungsgericht (gem. § 74 VwGO).
Städtebauliche Verträge und ihre rechtlichen Rahmenbedingungen
Definition:
Städtebauliche Verträge sind öffentlich-rechtliche Vereinbarungen zwischen der Gemeinde und einem Vorhabenträger zur Durchführung städtebaulicher Maßnahmen.
Details:
- Rechtsgrundlage: § 11 BauGB
- Zulässigkeit: Allgemeines Völkerrecht, nicht durch Zwangsmaßnahmen erzwingbar
- Vertragsfreiheit: Gemeinde kann freiwillige Vereinbarungen treffen
- Gegenstand: Finanzierung von Infrastruktur, städtebauliche Planungen, Bauleitplanungen
- Bindungswirkung: Vertragspartner sind an Vereinbarungen gebunden
- Gegenleistung: Vorhabenträger erbringt Leistungen (z.B. Erschließungsmaßnahmen)
- Anspruch: keine klagbare Verpflichtung für die Kommune
- Formvorschriften: Schriftform erforderlich
- Inhaltliche Grenzen: keine unzulässigen Inhalte, z.B. Umgehung gesetzlicher Vorschriften
- Kostenregelung: Kostenverteilung im Vertrag geregelt
Technische Baubestimmungen und Richtlinien im Bauordnungsrecht
Definition:
Regelungen und Normen zur technischen Ausführung und Sicherheit von Bauwerken.
Details:
- Technische Baubestimmungen (z.B. DIN-Normen, EN-Normen)
- Einzuhalten für Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz
- Richtlinien (z.B. VDI-Richtlinien) ergänzen und konkretisieren Vorschriften
- Rechtsverbindlich durch Verweis in Bauordnungen
- Aktualität von Normen und Richtlinien überwachen
- Ermächtigungsgrundlage: Landesbauordnung (LBO) bzw. Musterbauordnung (MBO)
Verfahren zur Aufstellung und Änderung von Bauleitplänen
Definition:
Verfahren zur Aufstellung und Änderung von Bauleitplänen - kurze Schritte zur Schaffung oder Anpassung verbindlicher städtebaulicher Planungen.
Details:
- Planaufstellungsbeschluss: Beschluss der Gemeinde zur Einleitung des Verfahrens.
- Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung: Beteiligung der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange (§ 3 Abs. 1 BauGB).
- Entwurf und Auslegung: Erarbeitung des Planentwurfs und öffentliche Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB).
- Stellungnahmen: Sammlung und Abwägung von Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit und von Behörden (§ 4 BauGB).
- Satzungsbeschluss: Endgültiger Beschluss durch die Gemeindevertretung (§ 10 Abs. 1 BauGB).
- Genehmigung: ggf. Genehmigung der höheren Verwaltungsbehörde (§ 10 Abs. 2 BauGB).
- Bekanntmachung: Öffentlich-rechtliche Bekanntmachung des Plans (§ 10 Abs. 3 BauGB).
Prüfung der bauplanungs- und bauordnungsrechtlichen Anforderungen
Definition:
Überprüfung der Bauvorhaben auf Einhaltung von planungsrechtlichen (Bauleitplanung, Flächennutzungsplan) und bauordnungsrechtlichen (Landesbauordnung, Sicherheitsanforderungen) Vorschriften.
Details:
- Bauleitplanung: Bebauungsplan, Flächennutzungsplan
- Bauordnungsrecht: Landesbauordnung, technische Baubestimmungen
- Prüfung von Abstandsflächen, Nutzungsarten, Baugebietstypen
- Verfahren: Bauvoranfrage, Bauantrag
- Rechtsmittel: Widerspruch, Klage