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Verwaltungslehre - Cheatsheet
Verwaltungslehre - Cheatsheet Grundlagen und Entwicklung der Verwaltungswissenschaft Definition: Grundlagen und Entwicklung der Verwaltungswissenschaft: Disziplin, die sich mit den Strukturen, Funktionen und Prozessen der Verwaltung auseinandersetzt. Details: Ursprünge: Beginn im 19. Jahrhundert, geprägt von Max Weber. Kernthemen: Bürokratie, Effizienz, Effektivität, Rechtmäßigkeit der Verwaltung....

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Verwaltungslehre - Cheatsheet

Grundlagen und Entwicklung der Verwaltungswissenschaft

Definition:

Grundlagen und Entwicklung der Verwaltungswissenschaft: Disziplin, die sich mit den Strukturen, Funktionen und Prozessen der Verwaltung auseinandersetzt.

Details:

  • Ursprünge: Beginn im 19. Jahrhundert, geprägt von Max Weber.
  • Kernthemen: Bürokratie, Effizienz, Effektivität, Rechtmäßigkeit der Verwaltung.
  • Unterscheidung zwischen deskriptiver und normativer Verwaltungswissenschaft.
  • Interdisziplinärer Ansatz: Verknüpfung mit Politikwissenschaft, Rechtswissenschaft, Soziologie.
  • Entwicklung: Hin zu einer vermehrten Betrachtung von Governance und New Public Management.
  • Moderne Herausforderungen: Digitalisierung, Globalisierung, Demographischer Wandel.

Wichtige Theorien und Modelle zu verwaltungswissenschaftlichen Themen

Definition:

Zentrale Theorien und Modelle zur Analyse und Gestaltung von Verwaltung.

Details:

  • Bürokratiemodell von Max Weber: Rationalität, Regelgebundenheit, Hierarchie, Arbeitsteilung.
  • Public-Choice-Theorie: Anwendung ökonomischer Prinzipien auf politisches Handeln, individuelle Nutzenmaximierung.
  • New Public Management (NPM): Effizienzsteigerung durch marktorientierte Steuerung, Wettbewerb und Privatisierung.
  • Governance-Ansatz: Kooperation zwischen Staat, Privatwirtschaft und Zivilgesellschaft.
  • Neo-Institutionalismus: Institutionelle Einbettung von Verwaltung, Einflüsse von Normen und Werten.
    • Verwaltungsrechtliche Normen und deren Bedeutung

      Definition:

      Verwaltungsrechtliche Normen regeln das Verhalten von Behörden und deren Verhältnis zum Bürger.

      Details:

      • Kategorien: formell (Gesetze, Satzungen) und materiell (Verwaltungsakte, Allgemeinverfügungen)
      • Zweck: Schutz der Bürgerrechte und Sicherstellung ordnungsgemäßer Verwaltung
      • Gesetzmäßigkeit der Verwaltung: Vorrang und Vorbehalt des Gesetzes (§20 Abs. 3 GG)
      • Beitrag zur Rechtssicherheit und -klarheit

      Rechtsstaatlichkeit und Verwaltungshandeln

      Definition:

      Grundprinzip des deutschen Verwaltungsrechts, das sicherstellt, dass Verwaltungshandeln an Gesetz und Recht gebunden ist.

      Details:

      • Rechtsbindung der Verwaltung: Art. 20 Abs. 3 GG
      • Gesetzmäßigkeit der Verwaltung: Vorrang und Vorbehalt des Gesetzes
      • Verhältnismäßigkeitsprinzip
      • Verwaltungstransparenz und Kontrollmechanismen

      Partizipation und Transparenz in Verwaltungsprozessen

      Definition:

      Förderung der Bürgerbeteiligung und Offenlegung von Informationen in Verwaltungsvorgängen.

      Details:

      • Recht auf Anhörung: Beteiligte müssen vor Erlass eines Verwaltungsakts gehört werden (§ 28 VwVfG).
      • Beteiligung: Bürger können Einfluss auf Entscheidungen nehmen, z.B. durch Einwendungen (§ 73 VwVfG).
      • Informationsfreiheit: Zugang zu behördlichen Informationen (§ 1 IFG).
      • Akteneinsicht: Möglichkeit zur Einsicht in Verwaltungsvorgänge (§ 29 VwVfG).
      • Veröffentlichen von Daten und Berichten für mehr Transparenz.

      Verwaltungsmodernisierung und Digitalisierung

      Definition:

      Verwaltungsmodernisierung und Digitalisierung: Effiziente, transparente und bürgernahe Verwaltung durch Einsatz digitaler Technologien und moderne Organisationsstrukturen.

      Details:

      • Bürokratieabbau und Prozessoptimierung
      • Elektronische Aktenführung (\textbf{E-Akte})
      • Online-Dienste und E-Government
      • Datenschutz und Informationssicherheit
      • Interoperabilität und Standardisierung
      • Schulungen und Weiterbildung für Verwaltungsmitarbeiter
      • Rechtsrahmen und gesetzliche Grundlagen (z.B. \textbf{OZG}, \textbf{EGovG})
      • Veränderungsmanagement und Akzeptanzförderung

      Verfassungsrechtliche Grundlagen für Verwaltungshandeln

      Definition:

      Verfassungsrechtliche Grundlagen für Verwaltungshandeln sind die verfassungsmäßigen Normen und Prinzipien, die das Handeln der Verwaltung in Deutschland regeln.

      Details:

      • Art. 20 GG: Demokratieprinzip, Rechtsstaatsprinzip, Bundesstaatsprinzip, Republikprinzip, Sozialstaatsprinzip
      • Art. 28 Abs. 1 GG: Homogenitätsklausel
      • Verhältnismäßigkeitsprinzip: Legitimer Zweck, Geeignetheit, Erforderlichkeit, Angemessenheit
      • Bindung der Verwaltung an Gesetz und Recht (Art. 20 Abs. 3 GG)

      Beziehungen zwischen Verwaltung und Bürgern

      Definition:

      Interaktionen und Rechtsverhältnisse zwischen öffentlicher Verwaltung und Bürgern

      Details:

      • Grundlage: Verwaltungsrecht
      • Formen: Verwaltungsakt, öffentlich-rechtlicher Vertrag, Realakt
      • Rechtsschutz: Widerspruch, Klage
      • Informationsansprüche: z.B. Auskunftspflicht der Behörde
      • Beteiligungsrechte: Anhörung, Akteneinsicht
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