Verwaltungslehre - Cheatsheet
Grundlagen und Entwicklung der Verwaltungswissenschaft
Definition:
Grundlagen und Entwicklung der Verwaltungswissenschaft: Disziplin, die sich mit den Strukturen, Funktionen und Prozessen der Verwaltung auseinandersetzt.
Details:
- Ursprünge: Beginn im 19. Jahrhundert, geprägt von Max Weber.
- Kernthemen: Bürokratie, Effizienz, Effektivität, Rechtmäßigkeit der Verwaltung.
- Unterscheidung zwischen deskriptiver und normativer Verwaltungswissenschaft.
- Interdisziplinärer Ansatz: Verknüpfung mit Politikwissenschaft, Rechtswissenschaft, Soziologie.
- Entwicklung: Hin zu einer vermehrten Betrachtung von Governance und New Public Management.
- Moderne Herausforderungen: Digitalisierung, Globalisierung, Demographischer Wandel.
Wichtige Theorien und Modelle zu verwaltungswissenschaftlichen Themen
Definition:
Zentrale Theorien und Modelle zur Analyse und Gestaltung von Verwaltung.
Details:
- Bürokratiemodell von Max Weber: Rationalität, Regelgebundenheit, Hierarchie, Arbeitsteilung.
- Public-Choice-Theorie: Anwendung ökonomischer Prinzipien auf politisches Handeln, individuelle Nutzenmaximierung.
- New Public Management (NPM): Effizienzsteigerung durch marktorientierte Steuerung, Wettbewerb und Privatisierung.
- Governance-Ansatz: Kooperation zwischen Staat, Privatwirtschaft und Zivilgesellschaft.
- Neo-Institutionalismus: Institutionelle Einbettung von Verwaltung, Einflüsse von Normen und Werten.
Verwaltungsrechtliche Normen und deren Bedeutung
Definition:
Verwaltungsrechtliche Normen regeln das Verhalten von Behörden und deren Verhältnis zum Bürger.
Details:
- Kategorien: formell (Gesetze, Satzungen) und materiell (Verwaltungsakte, Allgemeinverfügungen)
- Zweck: Schutz der Bürgerrechte und Sicherstellung ordnungsgemäßer Verwaltung
- Gesetzmäßigkeit der Verwaltung: Vorrang und Vorbehalt des Gesetzes (§20 Abs. 3 GG)
- Beitrag zur Rechtssicherheit und -klarheit
Rechtsstaatlichkeit und Verwaltungshandeln
Definition:
Grundprinzip des deutschen Verwaltungsrechts, das sicherstellt, dass Verwaltungshandeln an Gesetz und Recht gebunden ist.
Details:
- Rechtsbindung der Verwaltung: Art. 20 Abs. 3 GG
- Gesetzmäßigkeit der Verwaltung: Vorrang und Vorbehalt des Gesetzes
- Verhältnismäßigkeitsprinzip
- Verwaltungstransparenz und Kontrollmechanismen
Partizipation und Transparenz in Verwaltungsprozessen
Definition:
Förderung der Bürgerbeteiligung und Offenlegung von Informationen in Verwaltungsvorgängen.
Details:
- Recht auf Anhörung: Beteiligte müssen vor Erlass eines Verwaltungsakts gehört werden (§ 28 VwVfG).
- Beteiligung: Bürger können Einfluss auf Entscheidungen nehmen, z.B. durch Einwendungen (§ 73 VwVfG).
- Informationsfreiheit: Zugang zu behördlichen Informationen (§ 1 IFG).
- Akteneinsicht: Möglichkeit zur Einsicht in Verwaltungsvorgänge (§ 29 VwVfG).
- Veröffentlichen von Daten und Berichten für mehr Transparenz.
Verwaltungsmodernisierung und Digitalisierung
Definition:
Verwaltungsmodernisierung und Digitalisierung: Effiziente, transparente und bürgernahe Verwaltung durch Einsatz digitaler Technologien und moderne Organisationsstrukturen.
Details:
- Bürokratieabbau und Prozessoptimierung
- Elektronische Aktenführung (\textbf{E-Akte})
- Online-Dienste und E-Government
- Datenschutz und Informationssicherheit
- Interoperabilität und Standardisierung
- Schulungen und Weiterbildung für Verwaltungsmitarbeiter
- Rechtsrahmen und gesetzliche Grundlagen (z.B. \textbf{OZG}, \textbf{EGovG})
- Veränderungsmanagement und Akzeptanzförderung
Verfassungsrechtliche Grundlagen für Verwaltungshandeln
Definition:
Verfassungsrechtliche Grundlagen für Verwaltungshandeln sind die verfassungsmäßigen Normen und Prinzipien, die das Handeln der Verwaltung in Deutschland regeln.
Details:
- Art. 20 GG: Demokratieprinzip, Rechtsstaatsprinzip, Bundesstaatsprinzip, Republikprinzip, Sozialstaatsprinzip
- Art. 28 Abs. 1 GG: Homogenitätsklausel
- Verhältnismäßigkeitsprinzip: Legitimer Zweck, Geeignetheit, Erforderlichkeit, Angemessenheit
- Bindung der Verwaltung an Gesetz und Recht (Art. 20 Abs. 3 GG)
Beziehungen zwischen Verwaltung und Bürgern
Definition:
Interaktionen und Rechtsverhältnisse zwischen öffentlicher Verwaltung und Bürgern
Details:
- Grundlage: Verwaltungsrecht
- Formen: Verwaltungsakt, öffentlich-rechtlicher Vertrag, Realakt
- Rechtsschutz: Widerspruch, Klage
- Informationsansprüche: z.B. Auskunftspflicht der Behörde
- Beteiligungsrechte: Anhörung, Akteneinsicht