Völkerrecht I - Cheatsheet
Definition und Quellen des Völkerrechts
Definition:
Internationales Recht, das Beziehungen zwischen Staaten, internationalen Organisationen und teils Individuen reguliert.
Details:
- Gewohnheitsrecht: allgemein akzeptierte Praktiken, die als rechtlich bindend angesehen werden.
- Verträge: Schriftliche Abkommen zwischen Staaten (z.B. Wiener Übereinkommen).
- Allgemeine Rechtsgrundsätze: Prinzipien, die von zivilisierten Nationen anerkannt sind.
- Gerichtliche Entscheidungen: Präzedenzfälle durch internationale Gerichte.
- Doktrinen und Meinungen von Völkerrechtlern als ergänzende Quellen.
Dualistischer und monistischer Ansatz im Völkerrecht
Definition:
Duale und monistische Ansätze beschreiben, wie das Völkerrecht in den nationalen Rechtsrahmen integriert wird.
Details:
- Dualismus: Trennung zwischen Völkerrecht und nationalem Recht (Völkerrecht muss erst in nationales Recht umgewandelt werden).
- Monismus: Völkerrecht und nationales Recht bilden eine einheitliche Rechtsordnung (Völkerrecht gilt unmittelbar im nationalen Recht).
- Beispiele: Großbritannien (dualistisch), Deutschland (teilweise monistisch, teilweise dualistisch).
Begriff und Grundlagen der Staatenverantwortlichkeit
Definition:
Staatenverantwortlichkeit beschreibt die Haftung eines Staates für völkerrechtswidriges Verhalten.
Details:
- Voraussetzung: Völkerrechtsverletzung und Zurechnung zum Staat.
- Primärregeln: Bestimmen, was verboten ist.
- Sekundärregeln: Definieren Folgen von Verletzungen und Haftung.
- Formen der Wiedergutmachung: Restitution, Kompensation, Genugtuung.
- Rechtsgrundlagen: ILC-Artikel über die Verantwortlichkeit von Staaten für völkerrechtswidrige Handlungen.
- Ermittlung der Verletzung: Handeln oder Unterlassen entgegen einer völkerrechtlichen Verpflichtung.
- Zurechnung: Verhalten von Staatsorganen, auch bei ultra-vires-Handlungen und privaten Personen unter bestimmter Voraussetzung.
- Entschuldigungsgründe: Einverständnis, Notwehr, Notlage, höherer Zwang u.a.
- Folgen: Beendigung und Nichtwiederholung des rechtswidrigen Verhaltens, Wiedergutmachung.
Rechtsstellung und Kompetenzen internationaler Organisationen
Definition:
Befasst sich mit der rechtlichen Stellung und den Befugnissen internationaler Organisationen im Rahmen des Völkerrechts.
Details:
- Rechtsstellung: eigene Rechtspersönlichkeit, Rechte und Pflichten.
- Kompetenzen: auf Satzung beruhend, ausdrückliche und implizite Kompetenzen.
- Beispiele: UNO, EU, WTO.
- Rechtspersönlichkeit: Fähigkeit, Verträge zu schließen, vor Gericht zu klagen und beklagt zu werden.
- Souveränität der Mitgliedstaaten bleibt gewahrt.
- Entscheidungsprozesse: einstimmig, Mehrheitsentscheidungen.
- Finanzierung: Beiträge der Mitgliedstaaten, eigene Einnahmequellen.
- Rechtsquellen: Charta, Abkommen, Beschlüsse.
Geschichte und Grundlagen der Menschenrechte
Definition:
Historische Entwicklung und philosophische Grundlagen der Menschenrechte.
Details:
- Antike Wurzeln in der Stoischen Philosophie.
- Entwicklung im Mittelalter durch Naturrechtstheorien (z.B. Thomas von Aquin).
- Aufklärung: Einflüsse durch John Locke und die Menschenrechtserklärungen nach der Amerikanischen und Französischen Revolution.
- Nach dem Zweiten Weltkrieg: Gründung der Vereinten Nationen und Verabschiedung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte 1948.
- Rechtsakte: Europäische Menschenrechtskonvention (1950), Internationale Pakte über bürgerliche und politische Rechte sowie wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (1966).
- Grundprinzipien: Unveräußerlichkeit, Universalität, Gleichheit, Nicht-Diskriminierung.
- Wichtig für Völkerrecht und nationale Verfassungsordnungen.
Zurechenbarkeit und Verschulden im Völkerrecht
Definition:
Zurechenbarkeit: Staat haftet für Handlungen von Personen oder Organen, wenn diese dem Staat zugerechnet werden können. Verschulden: subjektive Bedingungen der Verantwortung wie Vorsatz oder Fahrlässigkeit.
Details:
- Zurechenbarkeit: Handlungen im Namen des Staates (Art. 4 ARSIWA)
- Dritte Parteien oder sog. nicht-staatliche Akteure unter Kontrolle des Staates (Art. 8 ARSIWA)
- Verschulden oft irrelevant; objektive Zurechenbarkeit ausreichend
- Ausnahme: bestimmte internationale Verbrechen erfordern Nachweis von Vorsatz oder Fahrlässigkeit
- Keine Haftung bei Zwangslagen (force majeure, Art. 23 ARSIWA)
Transformation und Adaption von völkerrechtlichen Normen im nationalen Recht
Definition:
Prozess der Übernahme und Anpassung völkerrechtlicher Normen im innerstaatlichen Rechtssystem
Details:
- Transformation: Völkerrechtliche Normen werden durch formelle Rechtsakte in innerstaatliches Recht überführt
- Adaption: Anpassung völkerrechtlicher Normen an nationale Rechtsstrukturen ohne formelle Umwandlung
- Monistische Systeme: Völkerrecht gilt unmittelbar im nationalen Recht (z.B. Art. 25 GG)
- Duale Systeme: Völkerrecht muss durch nationales Gesetz umgesetzt werden (z.B. UK und USA)
- Rechtsprechung: Nationale Gerichte wenden internationale Normen an und interpretieren deren Umfang und Geltung
Rechtsfolgen und Wiedergutmachung bei Völkerrechtsverstößen
Definition:
Konsequenzen und Ausgleichsmaßnahmen bei Verstößen gegen das Völkerrecht.
Details:
- Primäre Rechtsfolge: Verpflichtung zur Beendigung des völkerrechtswidrigen Zustands und zur Wiederherstellung des vorherigen Zustands.
- Völkergewohnheitsrecht und Vertragsrecht als Grundlage.
- Wiedergutmachung: Wiedereinsetzung in den ursprünglichen Zustand, Entschädigung oder Genugtuung.
- Artikel 31 und 34 der ILC-Artikel zur Staatenverantwortlichkeit: Hauptquelle.
- Keine Strafbarkeit von Staaten im eigentlichen Sinn, sondern zivilrechtliche Haftung.
- Anspruch auf Restitution, Kompensation und/oder Satisfaction.