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Völkerrecht I - Cheatsheet
Völkerrecht I - Cheatsheet Definition und Quellen des Völkerrechts Definition: Internationales Recht, das Beziehungen zwischen Staaten, internationalen Organisationen und teils Individuen reguliert. Details: Gewohnheitsrecht: allgemein akzeptierte Praktiken, die als rechtlich bindend angesehen werden. Verträge: Schriftliche Abkommen zwischen Staaten (z.B. Wiener Übereinkommen). Allgemeine Rechtsgr...

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Völkerrecht I - Cheatsheet

Definition und Quellen des Völkerrechts

Definition:

Internationales Recht, das Beziehungen zwischen Staaten, internationalen Organisationen und teils Individuen reguliert.

Details:

  • Gewohnheitsrecht: allgemein akzeptierte Praktiken, die als rechtlich bindend angesehen werden.
  • Verträge: Schriftliche Abkommen zwischen Staaten (z.B. Wiener Übereinkommen).
  • Allgemeine Rechtsgrundsätze: Prinzipien, die von zivilisierten Nationen anerkannt sind.
  • Gerichtliche Entscheidungen: Präzedenzfälle durch internationale Gerichte.
  • Doktrinen und Meinungen von Völkerrechtlern als ergänzende Quellen.

Dualistischer und monistischer Ansatz im Völkerrecht

Definition:

Duale und monistische Ansätze beschreiben, wie das Völkerrecht in den nationalen Rechtsrahmen integriert wird.

Details:

  • Dualismus: Trennung zwischen Völkerrecht und nationalem Recht (Völkerrecht muss erst in nationales Recht umgewandelt werden).
  • Monismus: Völkerrecht und nationales Recht bilden eine einheitliche Rechtsordnung (Völkerrecht gilt unmittelbar im nationalen Recht).
  • Beispiele: Großbritannien (dualistisch), Deutschland (teilweise monistisch, teilweise dualistisch).

Begriff und Grundlagen der Staatenverantwortlichkeit

Definition:

Staatenverantwortlichkeit beschreibt die Haftung eines Staates für völkerrechtswidriges Verhalten.

Details:

  • Voraussetzung: Völkerrechtsverletzung und Zurechnung zum Staat.
  • Primärregeln: Bestimmen, was verboten ist.
  • Sekundärregeln: Definieren Folgen von Verletzungen und Haftung.
  • Formen der Wiedergutmachung: Restitution, Kompensation, Genugtuung.
  • Rechtsgrundlagen: ILC-Artikel über die Verantwortlichkeit von Staaten für völkerrechtswidrige Handlungen.
  • Ermittlung der Verletzung: Handeln oder Unterlassen entgegen einer völkerrechtlichen Verpflichtung.
  • Zurechnung: Verhalten von Staatsorganen, auch bei ultra-vires-Handlungen und privaten Personen unter bestimmter Voraussetzung.
  • Entschuldigungsgründe: Einverständnis, Notwehr, Notlage, höherer Zwang u.a.
  • Folgen: Beendigung und Nichtwiederholung des rechtswidrigen Verhaltens, Wiedergutmachung.

Rechtsstellung und Kompetenzen internationaler Organisationen

Definition:

Befasst sich mit der rechtlichen Stellung und den Befugnissen internationaler Organisationen im Rahmen des Völkerrechts.

Details:

  • Rechtsstellung: eigene Rechtspersönlichkeit, Rechte und Pflichten.
  • Kompetenzen: auf Satzung beruhend, ausdrückliche und implizite Kompetenzen.
  • Beispiele: UNO, EU, WTO.
  • Rechtspersönlichkeit: Fähigkeit, Verträge zu schließen, vor Gericht zu klagen und beklagt zu werden.
  • Souveränität der Mitgliedstaaten bleibt gewahrt.
  • Entscheidungsprozesse: einstimmig, Mehrheitsentscheidungen.
  • Finanzierung: Beiträge der Mitgliedstaaten, eigene Einnahmequellen.
  • Rechtsquellen: Charta, Abkommen, Beschlüsse.

Geschichte und Grundlagen der Menschenrechte

Definition:

Historische Entwicklung und philosophische Grundlagen der Menschenrechte.

Details:

  • Antike Wurzeln in der Stoischen Philosophie.
  • Entwicklung im Mittelalter durch Naturrechtstheorien (z.B. Thomas von Aquin).
  • Aufklärung: Einflüsse durch John Locke und die Menschenrechtserklärungen nach der Amerikanischen und Französischen Revolution.
  • Nach dem Zweiten Weltkrieg: Gründung der Vereinten Nationen und Verabschiedung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte 1948.
  • Rechtsakte: Europäische Menschenrechtskonvention (1950), Internationale Pakte über bürgerliche und politische Rechte sowie wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (1966).
  • Grundprinzipien: Unveräußerlichkeit, Universalität, Gleichheit, Nicht-Diskriminierung.
  • Wichtig für Völkerrecht und nationale Verfassungsordnungen.

Zurechenbarkeit und Verschulden im Völkerrecht

Definition:

Zurechenbarkeit: Staat haftet für Handlungen von Personen oder Organen, wenn diese dem Staat zugerechnet werden können. Verschulden: subjektive Bedingungen der Verantwortung wie Vorsatz oder Fahrlässigkeit.

Details:

  • Zurechenbarkeit: Handlungen im Namen des Staates (Art. 4 ARSIWA)
  • Dritte Parteien oder sog. nicht-staatliche Akteure unter Kontrolle des Staates (Art. 8 ARSIWA)
  • Verschulden oft irrelevant; objektive Zurechenbarkeit ausreichend
  • Ausnahme: bestimmte internationale Verbrechen erfordern Nachweis von Vorsatz oder Fahrlässigkeit
  • Keine Haftung bei Zwangslagen (force majeure, Art. 23 ARSIWA)

Transformation und Adaption von völkerrechtlichen Normen im nationalen Recht

Definition:

Prozess der Übernahme und Anpassung völkerrechtlicher Normen im innerstaatlichen Rechtssystem

Details:

  • Transformation: Völkerrechtliche Normen werden durch formelle Rechtsakte in innerstaatliches Recht überführt
  • Adaption: Anpassung völkerrechtlicher Normen an nationale Rechtsstrukturen ohne formelle Umwandlung
  • Monistische Systeme: Völkerrecht gilt unmittelbar im nationalen Recht (z.B. Art. 25 GG)
  • Duale Systeme: Völkerrecht muss durch nationales Gesetz umgesetzt werden (z.B. UK und USA)
  • Rechtsprechung: Nationale Gerichte wenden internationale Normen an und interpretieren deren Umfang und Geltung

Rechtsfolgen und Wiedergutmachung bei Völkerrechtsverstößen

Definition:

Konsequenzen und Ausgleichsmaßnahmen bei Verstößen gegen das Völkerrecht.

Details:

  • Primäre Rechtsfolge: Verpflichtung zur Beendigung des völkerrechtswidrigen Zustands und zur Wiederherstellung des vorherigen Zustands.
  • Völkergewohnheitsrecht und Vertragsrecht als Grundlage.
  • Wiedergutmachung: Wiedereinsetzung in den ursprünglichen Zustand, Entschädigung oder Genugtuung.
  • Artikel 31 und 34 der ILC-Artikel zur Staatenverantwortlichkeit: Hauptquelle.
  • Keine Strafbarkeit von Staaten im eigentlichen Sinn, sondern zivilrechtliche Haftung.
  • Anspruch auf Restitution, Kompensation und/oder Satisfaction.
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