Völkerrecht II - Cheatsheet
Klimawandel und internationales Recht
Definition:
Analyse der rechtlichen Herausforderungen und Verpflichtungen, die sich aus dem Klimawandel auf internationaler Ebene ergeben.
Details:
- Klimaabkommen: Paris-Abkommen (Ziele, Verpflichtungen der Staaten)
- Verbindlichkeit: Rechtsnatur und Durchsetzung internationaler Klimaabkommen
- Völkerrechtliche Prinzipien: 'gemeinsame aber unterschiedliche Verantwortlichkeiten', 'Verursacherprinzip'
- Institutionen: UNFCCC (Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen), IPCC (Weltklimarat)
- Mechanismen: Emissionshandelssysteme, Finanzierungsmechanismen für Entwicklungsländer
- Berichtspflichten und Überprüfungsverfahren
- Sanktionen und Streitbeilegung bei Nichteinhaltung
Cyberkriminalität und digitale Herausforderungen
Definition:
Cyberkriminalität umfasst Straftaten, die mittels Informationstechnologie oder gegen IT-Systeme verübt werden. Digitale Herausforderungen betreffen den Schutz digitaler Infrastrukturen und die rechtliche Verfolgung solcher Straftaten.
Details:
- Arten der Cyberkriminalität: Hacking, Phishing, DDoS-Angriffe
- Rechtliche Rahmen: Budapest-Konvention, nationale Gesetze
- Probleme: Jurisdiktion, Beweissicherung, internationale Zusammenarbeit
- Schutzmaßnahmen: Verschlüsselung, Sicherheitsupdates, Awareness
Internationaler Strafgerichtshof (IStGH)
Definition:
Internationale Organisation zur strafrechtlichen Verfolgung schwerster Verbrechen wie Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen.
Details:
- Gegründet: 2002 durch das Römische Statut
- Sitz: Den Haag, Niederlande
- Jurisdiktion: Nur über Mitgliedstaaten und nach Übergabe durch den UN-Sicherheitsrat
- Bekannte Fälle: Verurteilungen zu Darfur, Kongo-Kinshasa
- Kritik: Unzureichende Durchsetzungsmittel, politische Einflussnahme
Humanitäres Recht und bewaffnete Konflikte
Definition:
Humanitäres Recht regelt den Schutz von Personen und Objekten in bewaffneten Konflikten und beschränkt die Mittel und Methoden der Kriegführung.
Details:
- Genfer Abkommen und Zusatzprotokolle zentral
- Schutz von Zivilpersonen, Verwundeten, Kriegsgefangenen
- Regeln für Kombattantenstatus
- Verbot bestimmter Waffen (z.B. chemische, biologische)
- Unterscheidung zwischen internationalen und nicht-internationalen bewaffneten Konflikten
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte
Definition:
EGMR (Europarat) schützt Menschenrechte in Mitgliedstaaten
Details:
- Sitz: Straßburg
- Rechtsgrundlage: EMRK
- Alleinige Zuständigkeit bei Menschenrechtsverletzungen
- Individuelles und staatliches Beschwerderecht
- Bindende Urteile für Mitgliedstaaten
- Wichtige Artikel: Art. 2, 3, 6, 8, 10 EMRK
- Entstehung durch Reformen, z.B. Protokoll Nr. 11
- Staatenverantwortlichkeit und individuelle Klagemöglichkeit
- Subsidiaritätsprinzip: nationale Instanzen zuerst ausschöpfen
- Einfluss auf nationale Gesetzgebung und Rechtsprechung
Rolle der Vereinten Nationen
Definition:
Zentrale internationale Organisation zur Förderung von Frieden, Sicherheit und Zusammenarbeit. Gegründet 1945 mit 193 Mitgliedstaaten.
Details:
- Sicherheitsrat: 15 Mitglieder, 5 ständige Mitglieder mit Vetorecht.
- Generalsekretär: Höchster Verwaltungsbeamter, wählt die Generalversammlung.
- Internationale Gerichtshof: Hauptrechtsprechungsorgan, Sitz in Den Haag.
- Generalversammlung: 193 Mitglieder, wichtige Entscheidungen mit Zweidrittelmehrheit.
- ECOSOC: Förderung der wirtschaftlichen und sozialen Zusammenarbeit.
- Friedenstruppen: Durchführung und Überwachung von Friedensmissionen.
- Menschenrechte: Förderung und Schutz durch universelle Deklarationen und Abkommen.
Übergangsgerechtigkeit und Sondertribunale
Definition:
Mechanismen zur Bewältigung schwerwiegender Menschenrechtsverletzungen und zur Förderung von Versöhnung in post-konfliktiven Gesellschaften.
Details:
- Übergangsgerechtigkeit bezieht sich auf Maßnahmen wie juristische Verfahren, Wahrheitskommissionen, Amnestien und Wiedergutmachung.
- Sondertribunale sind spezielle Gerichte für Verbrechen wie Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen.
- Beispiele: Internationaler Strafgerichtshof (ICC), ICTY (Jugoslawien), ICTR (Ruanda).
- Ziele: Strafe, Gerechtigkeit, Prävention künftiger Verbrechen.
- Rechtliche Grundlage oft durch UN-Resolutionen und internationale Verträge.
Durchsetzung und Anerkennung internationaler Urteile
Definition:
Durchsetzungs- und Anerkennungsverfahren internationaler Urteile in der nationalen Rechtsordnung: Kernfragen nach Geltung, Bindungswirkung und Vollstreckbarkeit.
Details:
- Grundsatz: Souveränität, keine automatische Vollstreckbarkeit
- Anerkennung nach § 328 ZPO oder bilateralen/multilateralen Abkommen
- Voraussetzungen: Zuständigkeit, ordnungsgemäßes Verfahren, keine Verstoße gegen ordre public
- Vollstreckung: Exequaturverfahren notwendig
- Internationale Institutionen: IGH, ius cogens