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Völkerrecht II - Cheatsheet
Völkerrecht II - Cheatsheet Klimawandel und internationales Recht Definition: Analyse der rechtlichen Herausforderungen und Verpflichtungen, die sich aus dem Klimawandel auf internationaler Ebene ergeben. Details: Klimaabkommen: Paris-Abkommen (Ziele, Verpflichtungen der Staaten) Verbindlichkeit: Rechtsnatur und Durchsetzung internationaler Klimaabkommen Völkerrechtliche Prinzipien: 'gemeinsame ab...

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Völkerrecht II - Cheatsheet

Klimawandel und internationales Recht

Definition:

Analyse der rechtlichen Herausforderungen und Verpflichtungen, die sich aus dem Klimawandel auf internationaler Ebene ergeben.

Details:

  • Klimaabkommen: Paris-Abkommen (Ziele, Verpflichtungen der Staaten)
  • Verbindlichkeit: Rechtsnatur und Durchsetzung internationaler Klimaabkommen
  • Völkerrechtliche Prinzipien: 'gemeinsame aber unterschiedliche Verantwortlichkeiten', 'Verursacherprinzip'
  • Institutionen: UNFCCC (Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen), IPCC (Weltklimarat)
  • Mechanismen: Emissionshandelssysteme, Finanzierungsmechanismen für Entwicklungsländer
  • Berichtspflichten und Überprüfungsverfahren
  • Sanktionen und Streitbeilegung bei Nichteinhaltung

Cyberkriminalität und digitale Herausforderungen

Definition:

Cyberkriminalität umfasst Straftaten, die mittels Informationstechnologie oder gegen IT-Systeme verübt werden. Digitale Herausforderungen betreffen den Schutz digitaler Infrastrukturen und die rechtliche Verfolgung solcher Straftaten.

Details:

  • Arten der Cyberkriminalität: Hacking, Phishing, DDoS-Angriffe
  • Rechtliche Rahmen: Budapest-Konvention, nationale Gesetze
  • Probleme: Jurisdiktion, Beweissicherung, internationale Zusammenarbeit
  • Schutzmaßnahmen: Verschlüsselung, Sicherheitsupdates, Awareness

Internationaler Strafgerichtshof (IStGH)

Definition:

Internationale Organisation zur strafrechtlichen Verfolgung schwerster Verbrechen wie Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen.

Details:

  • Gegründet: 2002 durch das Römische Statut
  • Sitz: Den Haag, Niederlande
  • Jurisdiktion: Nur über Mitgliedstaaten und nach Übergabe durch den UN-Sicherheitsrat
  • Bekannte Fälle: Verurteilungen zu Darfur, Kongo-Kinshasa
  • Kritik: Unzureichende Durchsetzungsmittel, politische Einflussnahme

Humanitäres Recht und bewaffnete Konflikte

Definition:

Humanitäres Recht regelt den Schutz von Personen und Objekten in bewaffneten Konflikten und beschränkt die Mittel und Methoden der Kriegführung.

Details:

  • Genfer Abkommen und Zusatzprotokolle zentral
  • Schutz von Zivilpersonen, Verwundeten, Kriegsgefangenen
  • Regeln für Kombattantenstatus
  • Verbot bestimmter Waffen (z.B. chemische, biologische)
  • Unterscheidung zwischen internationalen und nicht-internationalen bewaffneten Konflikten

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte

Definition:

EGMR (Europarat) schützt Menschenrechte in Mitgliedstaaten

Details:

  • Sitz: Straßburg
  • Rechtsgrundlage: EMRK
  • Alleinige Zuständigkeit bei Menschenrechtsverletzungen
  • Individuelles und staatliches Beschwerderecht
  • Bindende Urteile für Mitgliedstaaten
  • Wichtige Artikel: Art. 2, 3, 6, 8, 10 EMRK
  • Entstehung durch Reformen, z.B. Protokoll Nr. 11
  • Staatenverantwortlichkeit und individuelle Klagemöglichkeit
  • Subsidiaritätsprinzip: nationale Instanzen zuerst ausschöpfen
  • Einfluss auf nationale Gesetzgebung und Rechtsprechung

Rolle der Vereinten Nationen

Definition:

Zentrale internationale Organisation zur Förderung von Frieden, Sicherheit und Zusammenarbeit. Gegründet 1945 mit 193 Mitgliedstaaten.

Details:

  • Sicherheitsrat: 15 Mitglieder, 5 ständige Mitglieder mit Vetorecht.
  • Generalsekretär: Höchster Verwaltungsbeamter, wählt die Generalversammlung.
  • Internationale Gerichtshof: Hauptrechtsprechungsorgan, Sitz in Den Haag.
  • Generalversammlung: 193 Mitglieder, wichtige Entscheidungen mit Zweidrittelmehrheit.
  • ECOSOC: Förderung der wirtschaftlichen und sozialen Zusammenarbeit.
  • Friedenstruppen: Durchführung und Überwachung von Friedensmissionen.
  • Menschenrechte: Förderung und Schutz durch universelle Deklarationen und Abkommen.

Übergangsgerechtigkeit und Sondertribunale

Definition:

Mechanismen zur Bewältigung schwerwiegender Menschenrechtsverletzungen und zur Förderung von Versöhnung in post-konfliktiven Gesellschaften.

Details:

  • Übergangsgerechtigkeit bezieht sich auf Maßnahmen wie juristische Verfahren, Wahrheitskommissionen, Amnestien und Wiedergutmachung.
  • Sondertribunale sind spezielle Gerichte für Verbrechen wie Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen.
  • Beispiele: Internationaler Strafgerichtshof (ICC), ICTY (Jugoslawien), ICTR (Ruanda).
  • Ziele: Strafe, Gerechtigkeit, Prävention künftiger Verbrechen.
  • Rechtliche Grundlage oft durch UN-Resolutionen und internationale Verträge.

Durchsetzung und Anerkennung internationaler Urteile

Definition:

Durchsetzungs- und Anerkennungsverfahren internationaler Urteile in der nationalen Rechtsordnung: Kernfragen nach Geltung, Bindungswirkung und Vollstreckbarkeit.

Details:

  • Grundsatz: Souveränität, keine automatische Vollstreckbarkeit
  • Anerkennung nach § 328 ZPO oder bilateralen/multilateralen Abkommen
  • Voraussetzungen: Zuständigkeit, ordnungsgemäßes Verfahren, keine Verstoße gegen ordre public
  • Vollstreckung: Exequaturverfahren notwendig
  • Internationale Institutionen: IGH, ius cogens
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