Völkerstrafrecht - Cheatsheet
Geschichte und Entwicklung des Völkerstrafrechts
Definition:
Kernpunkte und Entwicklung des Völkerstrafrechts.
Details:
- Erste Ansätze im antiken Griechenland und Rom
- Moderne Begriffsbildung nach dem Zweiten Weltkrieg
- Nürnberger Prozesse 1945-1946: Strafverfolgung nationalsozialistischer Kriegsverbrecher
- Gründung des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) 2002: Verfolgung von Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Völkermord
- Wichtige Abkommen und Verträge: Genfer Konventionen, Römisches Statut
- Weiterentwicklung durch Ad-hoc-Tribunale (z.B. Jugoslawien, Ruanda)
- Aktuelle Herausforderungen: Durchsetzung und universelle Geltung
Grundsätze der strafrechtlichen Verantwortlichkeit und deren Anwendung
Definition:
Grundsätze der strafrechtlichen Verantwortlichkeit umfassen Regeln und Prinzipien, die bestimmen, wann und wie Individuen strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden können.
Details:
- Individualverantwortlichkeit: Personen sind persönlich für ihre Handlungen verantwortlich.
- Beweislast: Ankläger muss Schuld zweifelsfrei nachweisen (in dubio pro reo).
- Vorsatz und Fahrlässigkeit: Unterscheidung nach der Art der Schuld.
- Universalitätsprinzip: Gilt für Völkerstrafrecht, Verfolgung unabhängig vom Tatort.
- Komplementaritätsprinzip: Internationale Gerichtshöfe greifen nur ein, wenn nationale Justizsysteme versagen.
- Nürnberger Prinzipien: Erste Kodifizierung im Völkerstrafrecht, Verantwortlichkeit von Staatsführern.
- Amtsverteidigung ausgeschlossen: Offizieller Status schützt nicht vor Verfolgung.
Internationaler Strafgerichtshof (IStGH) und seine Verfahren
Definition:
Internationaler Strafgerichtshof (IStGH): permanentes Gericht zur Verfolgung schwerster Verbrechen wie Völkermord, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit.
Details:
- Gegründet durch das Römische Statut von 1998
- Sitz in Den Haag, Niederlande
- Unabhängig von den Vereinten Nationen, arbeitet jedoch eng mit diesen zusammen
- Zuständigkeit: Verbrechen nach dem 1. Juli 2002 begangen
- Fallüberweisung durch Mitgliedsstaaten, UN-Sicherheitsrat oder Ermittlungen des Anklägers
- Komplementaritätsprinzip: greift nur ein, wenn nationale Justiz nicht willens oder fähig ist zu handeln
- Hauptorgane: Präsidium, Anklagebehörde, Kanzlei und Richterschaft
- Verfahrensablauf: Voruntersuchung, Ermittlungsphase, Bestätigung der Anklage, Hauptverfahren, Berufungsverfahren und Strafvollstreckung
- Beweislast liegt bei der Anklagebehörde, Unschuldsvermutung für den Angeklagten
- Mögliche Strafen: Freiheitsstrafe bis zu lebenslanger Haft, Geldstrafen, Entschädigungszahlungen
Schlüsselbegriffe und Beispiele: Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen, Völkermord
Definition:
Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und Völkermord sind zentrale Konzepte im Völkerstrafrecht, die schwerwiegende Verletzungen des humanitären Völkerrechts und der Menschenrechte betreffen.
Details:
- Verbrechen gegen die Menschlichkeit: Systematische Angriffe auf Zivilbevölkerung, wie Mord, Versklavung, Vergewaltigung, Deportation.
- Kriegsverbrechen: Verletzungen der Gesetze und Gebräuche des Krieges, z.B. gezielte Angriffe auf Zivilisten, Folter, unrechtmäßige Plünderung.
- Völkermord: Handlungen mit der Absicht, eine nationale, ethnische, rassische oder religiöse Gruppe ganz oder teilweise zu vernichten; inkl. Tötung und schwere körperliche oder seelische Schäden.
Nürnberger Prozesse und moderne Präzedenzfälle
Definition:
Nürnberger Prozesse: Internationale Kriegsverbrecherprozesse nach dem Zweiten Weltkrieg.Moderne Präzedenzfälle: Aktuelle Fälle im Völkerstrafrecht, die auf den Prinzipien der Nürnberger Prozesse basieren.
Details:
- Nürnberger Prozesse: Erste Anwendung des Völkerstrafrechts gegen führende Nazis.
- Präzedenzfälle: Ermöglichen Anklage und Verurteilung auf Basis von Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Völkermord und Kriegsverbrechen.
- Römisches Statut: Legt Grundlagen für den Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) fest.
- Bekannte Fälle: Jugoslawien-Tribunal, Ruanda-Tribunal, Prozesse gegen führende Politiker wie Charles Taylor (Liberia) und Omar al-Bashir (Sudan).
Staatsverantwortlichkeit bei internationalen Verbrechen
Definition:
Staatsverantwortlichkeit für internationale Verbrechen bezieht sich auf die Haftbarkeit von Staaten für Handlungen, die gegen internationales Recht verstoßen und als Verbrechen gelten, z.B. Genozid, Kriegsverbrechen. Es umfasst die Verpflichtungen und Konsequenzen für Staaten, wenn solche Verbrechen begangen werden.
Details:
- Regelung durch das Völkergewohnheitsrecht und internationale Verträge, z.B. die Genozid-Konvention.
- Kein Immunitätsanspruch für Staaten bei schweren Menschenrechtsverletzungen.
- Internationale Gerichtsbarkeit: z.B. Internationaler Gerichtshof (IGH) oder Internationale Strafgerichtshof (IStGH).
- Strafbarkeit auf Einzelpersonen beschränkt; jedoch staatliche Verantwortlichkeit bleibt bestehen.
- Folgen: Sanktionen, Wiedergutmachungspflicht, internationale Verurteilung.
Responsibility to Protect (R2P) Doktrin und deren Anwendung
Definition:
Responsibility to Protect (R2P): Internationale Doktrin zur Verhinderung von Völkermord, Kriegsverbrechen, ethnischen Säuberungen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Kernidee: Staaten haben die Pflicht, ihre Bevölkerung zu schützen; versagt dies, greift internationale Gemeinschaft ein.
Details:
- Entwicklung: Annahme durch UN im Jahr 2005.
- 3 Säulen:
- Verantwortung des Staates, seine Bevölkerung zu schützen.
- Internationale Gemeinschaft unterstützt Staaten hierbei.
- Wenn ein Staat versagt, Verpflichtung der internationalen Gemeinschaft zum Handeln.
- Anwendung: Völkerstrafrecht, insbesondere Prävention und Intervention.
- Ziele: Schutz der Menschenrechte und Vermeidung schwerer Menschenrechtsverletzungen.
- Kritikpunkte: Souveränität der Staaten, politische Instrumentalisierung, Implementierungsschwierigkeiten.
Einfluss neuer Technologien und zukünftige Entwicklungen im Völkerstrafrecht
Definition:
Einfluss von Technologien auf Ermittlung, Beweisführung und Rechtsprechung; rechtliche Herausforderungen durch neue Entwicklungen.
Details:
- Beweissicherung durch digitale Forensik und Satellitenbilder
- Verwendung von Algorithmen zur Mustererkennung und Beweisauswertung
- Herausforderungen durch Cyberkriminalität und Cyberkrieg
- Rechtsfragen zu Drohnen und autonomen Waffensystemen
- Verantwortlichkeit bei Künstlicher Intelligenz (KI) und maschinellem Lernen