Wirtschafts- und Steuerstrafrecht - Cheatsheet
Definition und Bedeutung des Wirtschaftsstrafrechts
Definition:
Schutz der Wirtschaftsordnung vor kriminellen Handlungen in wirtschaftlichen Zusammenhängen.
Details:
- Regelung durch Wirtschaftsstrafrecht.
- Ziel: Sicherstellung der Integrität und Funktionsfähigkeit der Wirtschaft.
- Umfasst Delikte wie Betrug, Untreue, Insiderhandel etc.
- Straf- und Sanktionenrecht für wirtschaftliche Akteure.
- Koordination mit anderen Rechtsgebieten, z.B. Steuerrecht.
Tatbestände der Insolvenzstraftaten
Definition:
Tatbestände der Insolvenzstraftaten umfassen strafbare Handlungen, die im Zusammenhang mit einer Insolvenz stehen.
Details:
- InsO §283: Bankrott – Täuschung über Vermögensverhältnisse, Schädigung von Gläubigern durch Verheimlichung, Verschleierung, Zerstörung von Vermögensgegenständen.
- InsO §283b: Verletzung der Buchführungspflicht – Unzureichende Buchhaltung, Nichtaufbewahrung von Geschäftsbüchern.
- InsO §283c: Gläubigerbegünstigung – Begünstigung einzelner Gläubiger zu Lasten der Gesamtheit der Gläubiger.
- InsO §283d: Schuldnerbegünstigung – Verzögerung der Zwangsvollstreckung zu Gunsten des Schuldners.
- InsO §283e: Unterlassene Insolvenzantragstellung – Nichtstellung eines Insolvenzantrags trotz Vorliegen eines Insolvenzeröffnungsgrundes innerhalb der gesetzlichen Frist.
- InsO §283a: Gläubigerbenachteiligung – Verminderung des Schuldnervermögens in der Absicht, die Befriedigung der Gläubiger zu verhindern oder zu erschweren.
- Gefängnisstrafen zwischen 6 Monaten und 10 Jahren möglich je nach Schweregrad des Tatbestands und Tatkomplexes.
Gesetzliche Grundlagen und Strafrahmen der Steuerhinterziehung
Definition:
Steuerhinterziehung: Tatbestand und Sanktionen gemäß deutscher Steuergesetze.
Details:
- § 370 AO regelt Steuerhinterziehung.
- Vorsätzlich falsche Angaben oder Unterlassen steuerlich relevante Tatsachen führen zur Steuerverkürzung.
- Strafrahmen: Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahre.
- In schweren Fällen bis zu 10 Jahre Freiheitsstrafe.
- Verjährung: Regular 5 Jahre, schwere Fälle 10 Jahre.
- Selbstanzeige kann Straffreiheit bewirken (§ 371 AO).
Compliance-Management-Systeme
Definition:
Systeme zur Gewährleistung gesetzeskonformen Verhaltens innerhalb eines Unternehmens
Details:
- Einhaltung rechtlicher Vorschriften und interner Richtlinien
- Vermeidung von Wirtschafts- und Steuerdelikten
- Erkennen und Minimieren von Risiken
- Schulung und Sensibilisierung der Mitarbeiter
- Überwachungs- und Kontrollmechanismen
Verantwortlichkeit von Führungskräften
Definition:
Verantwortung von Führungskräften für strafrechtlich relevante Handlungen im Unternehmen.
Details:
- Grundsätze der strafrechtlichen Verantwortlichkeit
- Haftung bei Compliance-Verstößen
- Relevante Vorschriften: §§ 130, 30 OWiG (Aufsichtspflichtverletzung, Unternehmensbuße)
- Betrug, Untreue: §§ 263, 266 StGB (und zugehörige Regelungen)
- Ablauf strafrechtlicher Ermittlungen gegen Führungskräfte
- Sanktionen: Geldstrafen, Freiheitsstrafen, Unternehmensstrafen
Betrug, Untreue und Veruntreuung
Definition:
Betrug (§263 StGB), Untreue (§266 StGB) und Veruntreuung (keine eigene Norm, meist als Unterform der Untreue und anderer Delikte).
Details:
- Betrug: Täuschung über Tatsachen, Irrtumserregung, Vermögensverfügung, Vermögensschaden.
- Untreue: Verletzung einer Vermögensbetreuungspflicht, Schädigung des Betreuten.
- Veruntreuung: Unterschlagung oder Treuebruchsdelikte im Wirtschaftsbereich.
- Gesetzliche Normen und Strafen in den §§263 und 266 StGB geregelt.
- Betrug: erforderlich ist ein kausaler Zusammenhang zwischen Täuschung und Vermögensverfügung.
- Untreue: Pflichtverletzung muss vorwerfbar und vorsätzlich sein.
Prävention und Aufdeckung von Vermögensdelikten
Definition:
Strategien und Maßnahmen zur Vermeidung und Aufdeckung von Straftaten im Bereich des Vermögens.
Details:
- Interne Kontrolle: Segregation of duties, regelmäßige Audits, Überwachungssysteme
- Externe Kontrolle: Wirtschaftsprüfung, externe Ermittlungsdienste
- Compliance-Programme: Schulungen, Ethikrichtlinien, Whistleblower-Systeme
- Technologische Maßnahmen: Einsatz von Software zur Betrugserkennung
- Rechtliche Maßnahmen: Meldungspflichten, Zusammenarbeit mit Strafverfolgungsbehörden
Interne Untersuchungen und Meldepflichten
Definition:
Interne Untersuchungen sind unternehmensinterne Ermittlungen zur Aufklärung von Compliance-Verstößen. Meldepflichten beziehen sich auf gesetzliche Verpflichtungen, bestimmte Informationen an Behörden weiterzugeben.
Details:
- Charakteristika von internen Untersuchungen: Prävention, Aufdeckung und Sanktionierung von Compliance-Verstößen.
- Rechtliche Grundlagen: § 130 OWiG, §§ 6, 9 StGB.
- Meldepflichten: § 261 StGB (Geldwäsche), § 40 WpHG (Insiderhandel), § 160 StGB (Bestechung).
- Zusammenhang mit Corporate Governance und Haftungsrisiken.
- Rechtliche Rahmenbedingungen für interne Untersuchungen: Datenschutz, Arbeitsrecht.