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Wirtschafts- und Steuerstrafrecht - Cheatsheet
Wirtschafts- und Steuerstrafrecht - Cheatsheet Definition und Bedeutung des Wirtschaftsstrafrechts Definition: Schutz der Wirtschaftsordnung vor kriminellen Handlungen in wirtschaftlichen Zusammenhängen. Details: Regelung durch Wirtschaftsstrafrecht. Ziel: Sicherstellung der Integrität und Funktionsfähigkeit der Wirtschaft. Umfasst Delikte wie Betrug, Untreue, Insiderhandel etc. Straf- und Sanktio...

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Wirtschafts- und Steuerstrafrecht - Cheatsheet

Definition und Bedeutung des Wirtschaftsstrafrechts

Definition:

Schutz der Wirtschaftsordnung vor kriminellen Handlungen in wirtschaftlichen Zusammenhängen.

Details:

  • Regelung durch Wirtschaftsstrafrecht.
  • Ziel: Sicherstellung der Integrität und Funktionsfähigkeit der Wirtschaft.
  • Umfasst Delikte wie Betrug, Untreue, Insiderhandel etc.
  • Straf- und Sanktionenrecht für wirtschaftliche Akteure.
  • Koordination mit anderen Rechtsgebieten, z.B. Steuerrecht.

Tatbestände der Insolvenzstraftaten

Definition:

Tatbestände der Insolvenzstraftaten umfassen strafbare Handlungen, die im Zusammenhang mit einer Insolvenz stehen.

Details:

  • InsO §283: Bankrott – Täuschung über Vermögensverhältnisse, Schädigung von Gläubigern durch Verheimlichung, Verschleierung, Zerstörung von Vermögensgegenständen.
  • InsO §283b: Verletzung der Buchführungspflicht – Unzureichende Buchhaltung, Nichtaufbewahrung von Geschäftsbüchern.
  • InsO §283c: Gläubigerbegünstigung – Begünstigung einzelner Gläubiger zu Lasten der Gesamtheit der Gläubiger.
  • InsO §283d: Schuldnerbegünstigung – Verzögerung der Zwangsvollstreckung zu Gunsten des Schuldners.
  • InsO §283e: Unterlassene Insolvenzantragstellung – Nichtstellung eines Insolvenzantrags trotz Vorliegen eines Insolvenzeröffnungsgrundes innerhalb der gesetzlichen Frist.
  • InsO §283a: Gläubigerbenachteiligung – Verminderung des Schuldnervermögens in der Absicht, die Befriedigung der Gläubiger zu verhindern oder zu erschweren.
  • Gefängnisstrafen zwischen 6 Monaten und 10 Jahren möglich je nach Schweregrad des Tatbestands und Tatkomplexes.

Gesetzliche Grundlagen und Strafrahmen der Steuerhinterziehung

Definition:

Steuerhinterziehung: Tatbestand und Sanktionen gemäß deutscher Steuergesetze.

Details:

  • § 370 AO regelt Steuerhinterziehung.
  • Vorsätzlich falsche Angaben oder Unterlassen steuerlich relevante Tatsachen führen zur Steuerverkürzung.
  • Strafrahmen: Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahre.
  • In schweren Fällen bis zu 10 Jahre Freiheitsstrafe.
  • Verjährung: Regular 5 Jahre, schwere Fälle 10 Jahre.
  • Selbstanzeige kann Straffreiheit bewirken (§ 371 AO).

Compliance-Management-Systeme

Definition:

Systeme zur Gewährleistung gesetzeskonformen Verhaltens innerhalb eines Unternehmens

Details:

  • Einhaltung rechtlicher Vorschriften und interner Richtlinien
  • Vermeidung von Wirtschafts- und Steuerdelikten
  • Erkennen und Minimieren von Risiken
  • Schulung und Sensibilisierung der Mitarbeiter
  • Überwachungs- und Kontrollmechanismen

Verantwortlichkeit von Führungskräften

Definition:

Verantwortung von Führungskräften für strafrechtlich relevante Handlungen im Unternehmen.

Details:

  • Grundsätze der strafrechtlichen Verantwortlichkeit
  • Haftung bei Compliance-Verstößen
  • Relevante Vorschriften: §§ 130, 30 OWiG (Aufsichtspflichtverletzung, Unternehmensbuße)
  • Betrug, Untreue: §§ 263, 266 StGB (und zugehörige Regelungen)
  • Ablauf strafrechtlicher Ermittlungen gegen Führungskräfte
  • Sanktionen: Geldstrafen, Freiheitsstrafen, Unternehmensstrafen

Betrug, Untreue und Veruntreuung

Definition:

Betrug (§263 StGB), Untreue (§266 StGB) und Veruntreuung (keine eigene Norm, meist als Unterform der Untreue und anderer Delikte).

Details:

  • Betrug: Täuschung über Tatsachen, Irrtumserregung, Vermögensverfügung, Vermögensschaden.
  • Untreue: Verletzung einer Vermögensbetreuungspflicht, Schädigung des Betreuten.
  • Veruntreuung: Unterschlagung oder Treuebruchsdelikte im Wirtschaftsbereich.
  • Gesetzliche Normen und Strafen in den §§263 und 266 StGB geregelt.
  • Betrug: erforderlich ist ein kausaler Zusammenhang zwischen Täuschung und Vermögensverfügung.
  • Untreue: Pflichtverletzung muss vorwerfbar und vorsätzlich sein.

Prävention und Aufdeckung von Vermögensdelikten

Definition:

Strategien und Maßnahmen zur Vermeidung und Aufdeckung von Straftaten im Bereich des Vermögens.

Details:

  • Interne Kontrolle: Segregation of duties, regelmäßige Audits, Überwachungssysteme
  • Externe Kontrolle: Wirtschaftsprüfung, externe Ermittlungsdienste
  • Compliance-Programme: Schulungen, Ethikrichtlinien, Whistleblower-Systeme
  • Technologische Maßnahmen: Einsatz von Software zur Betrugserkennung
  • Rechtliche Maßnahmen: Meldungspflichten, Zusammenarbeit mit Strafverfolgungsbehörden

Interne Untersuchungen und Meldepflichten

Definition:

Interne Untersuchungen sind unternehmensinterne Ermittlungen zur Aufklärung von Compliance-Verstößen. Meldepflichten beziehen sich auf gesetzliche Verpflichtungen, bestimmte Informationen an Behörden weiterzugeben.

Details:

  • Charakteristika von internen Untersuchungen: Prävention, Aufdeckung und Sanktionierung von Compliance-Verstößen.
  • Rechtliche Grundlagen: § 130 OWiG, §§ 6, 9 StGB.
  • Meldepflichten: § 261 StGB (Geldwäsche), § 40 WpHG (Insiderhandel), § 160 StGB (Bestechung).
  • Zusammenhang mit Corporate Governance und Haftungsrisiken.
  • Rechtliche Rahmenbedingungen für interne Untersuchungen: Datenschutz, Arbeitsrecht.
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