Ständegesellschaft Mittelalter

Anders als heute, war es im Mittelalter nicht möglich, durch Fleiß, Können oder einen guten Geschäftssinn in die gesellschaftliche Oberschicht aufzusteigen – wurde man in einer Schicht geboren, so blieb man dort sein Leben lang. Dies war dem System der sogenannten Ständegesellschaft bzw. Ständeordnung geschuldet. 

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    Definition – Ständegesellschaft Mittelalter

    Die Ständegesellschaft (auch: Ständeordnung) war ein gesellschaftliches Ordnungssystem im mittelalterlichen und früh-neuzeitlichen Europa.

    Die Ständegesellschaft basierte auf der hierarchischen Unterteilung der Bevölkerung in sogenannte Stände. Stände waren strikt getrennte gesellschaftliche Gruppen, die sich durch ihre Abstammung, ihre Rechte und ihre Aufgaben voneinander unterschieden.

    Entstehung – Ständegesellschaft Mittelalter

    Die Idee der mittelalterlichen Stände, also die Zuteilung der Bevölkerung zu gesellschaftlichen Gruppen, gab es bereits im antiken Rom. Hier sicherte man die Ordnung der Gesellschaft durch deren Spaltung in die politisch einflussreichen Patrizier (den römischen Adel) und in die Plebejer (das einfache Volk).

    Die Grundidee war also eine strikte Trennung zwischen Herrschenden und Untergebenen.

    Dieses System wurde im Frankenreich zur Zeit der Karolinger wiederbelebt daraus entwickelte sich dann circa zwischen dem 8. und 10. Jahrhundert die mittelalterliche Ständegesellschaft.

    Merkmale der Ständegesellschaft im Mittelalter

    Die Unterteilung in die einzelnen Stände erfolgte vorwiegend anhand der Abstammung und Herkunft einer Person. Das bedeutete im Allgemeinen, dass man in einen bestimmten Stand hineingeboren wurde.

    Die Stände selbst unterschied man dann vor allem anhand folgender Merkmale:

    • der sozialen Stellung der Standes-Mitglieder innerhalb der gesellschaftlichen Hierarchie.
    • der unterschiedlichen Rechte und Privilegien der verschiedenen Stände.
    • der unterschiedlichen Pflichten, Aufgaben und Funktionen.

    Ständegesellschaft im Mittelalter – göttliche Legitimation der Ständeordnung

    Die mittelalterliche Ständegesellschaft wurde von den Menschen als eine gottgegebene Ordnung aufgefasst, durch die jede Person einen bestimmten und festen Platz innerhalb der Gesellschaft zugewiesen bekam. Aufgrund dieser „Gottgegebenheit“ zweifelten die Menschen auch nicht an der Ständeordnung und nahmen diese einfach hin.

    Rangordnung im Mittelalter – Drei-Stände-Ordnung

    Es gibt unterschiedliche Modelle für Ständegesellschaften (definiert zum Beispiel an der Anzahl der Stände). Doch im mittelalterlichen Europa setzte sich vorwiegend die sogenannte „Drei-Stände-Ordnung“ durch. Wie der Name bereits verrät, wurde die Bevölkerung hier in drei Gruppen unterteilt.

    Ständegesellschaft Mittelalter – Pyramide

    Die Ständeordnung im Mittelalter wird oft als Pyramide dargestellt. Diese Form erlaubt es:

    • die vertikalen Hierarchie-Verhältnisse abzubilden. Wer an der Spitze der Pyramide steht, stand auch an der Spitze der gesellschaftlichen Ordnung.
    • die Größenverhältnisse der Stände abzubilden. Je weiter unter der Stand in der Pyramide, desto größer sein Segment – und desto höher auch die Anzahl der tatsächlichen Standesmitglieder.

    Ständegesellschaft Mittelalter Ständegesellschaft Pyramide StudySmarterAbb. 1 - Die Ständegesellschaft als Pyramide dargestellt

    Ständegesellschaft Mittelalter – Der König/Kaiser an der Spitze

    Die Spitze der Stände-Pyramide bildete der weltliche Herrscher – also der König oder Kaiser. Er stand in der gesellschaftlichen Hierarchie ganz oben und genoss als Herrscher sämtliche Rechte und Privilegien, die er sich selbst zugestand. Seine weltliche Macht und seine Position als Anführer waren unumstritten.

    Ständegesellschaft Mittelalter Stände ehren Kaiser Maximilian I. StudySmaterAbb. 2: Die weltlichen und geistlichen Stände (einschließlich des Papstes) huldigen Kaiser Maximilian I. - Petrus Almaire ca. 1515.

    Klerus Mittelalter – Der erste Stand (Lehrstand)

    Den sogenannten Ersten Stand bildete der Klerus. In der gesellschaftlichen Hierarchie stand der Klerus unter dem König und über dem Adel.

    Klerus Mittelalter – Ständemitglieder

    Zum ersten Stand zählte man alle Angehörigen der römisch-katholischen Kirche. Dabei wurde zwischen dem hohen und dem niederen Klerus unterschieden – zum Ersten zählten zum Beispiel Bischöfe und Kardinäle, zum Zweiten zählten Pfarrer, Mönche und weitere.

    An der Spitze des Klerus stand der Papst als geistliches Oberhaupt.

    Der Papst – Die Position des geistigen Oberhaupts in der Ständeordnung

    Wie bereits erwähnt, stand der König/Kaiser als weltlicher Herrscher und Anführer an der Spitze der Stände-Pyramide des jeweiligen Landes.

    Doch es gab immer wieder Diskussionen und Streit zwischen den weltlichen und geistigen Vertretern darüber, ob nun der König über dem Papst oder der Papst über dem König stand – oder ob doch beide nebeneinander und auf einer Stufe standen.

    Basierend auf dieser Streitfrage erweist sich auch die Positionierung des Papstes in der Stände-Pyramide als recht schwierig. (Manche setzten ihn auf eine Stufe mit dem König, andere an die Spitze des Ersten Standes)

    Doch der weltliche Herrscher steht in diesem System nicht ohne Grund über den drei Ständen:

    Die römische Kurie hatte zwar großen und vor allem weitreichenden Einfluss auf die weltlichen Herrscher Europas – doch der König/Kaiser war stets der unangefochtene Anführer eines Landes und hatte schlussendlich die Entscheidungsgewalt inne.

    Ständegesellschaft Mittelalter Papst an der Spitze der Stände StudySmarterAbb. 3: Darstellung der mittelalterlichen Ständeordnung mit dem Papst an der Spitze – Darstellung im Auftrag der Kirche aus dem 15. Jahrhundert.

    Klerus Mittelalter – Aufgaben des Ersten Standes

    Der Klerus wurde auch als Lehrstand bezeichnet. Viele der höheren Kleriker, wie Kardinäle und Bischöfe, aber auch viele der Mönche, konnten lesen und schreiben, und zählten so zu den Gebildeten der damaligen Zeit. Die Hauptaufgabe des Klerus bestand darin, den christlichen Glauben in der Gesellschaft zu verbreiten und für das Seelenheil der Bevölkerung zu sorgen.

    In der Ständeordnung war vorgesehen, dass Kleriker für ihre geistlichen Dienste keine Bezahlung erhalten sollten/durften. In der Realität sah dies jedoch anders aus, denn vor allem Angehörige des hohen Klerus waren oft Großgrundbesitzer und hatten so durch das vorherrschende Lehnwesen eine enorme Einnahmequelle.

    Ständegesellschaft Mittelalter – Der zweite Stand Adel (Wehrstand)

    Den sogenannten Zweiten Stand bildete der Adel. In der gesellschaftlichen Hierarchie stand der Adel unter dem Klerus und über dem Bauern- und Bürgertum.

    Adel – Ständemitglieder

    Zum Zweiten Stand zählten alle Adelsfamilien des Reichs.

    Zum einen gab es den Hochadel – hierzu zählten alle einflussreichen Adelsfamilien, die bereits seit Generationen eine privilegierte soziale Stellung genossen und hohe gesellschaftliche Positionen bekleideten – so zum Beispiel alle Herzöge, Fürsten und Grafen.

    Zum anderen gab es den niederen Adel – hierzu zählten alle Adelsfamilien, die keinen entsprechend hohen gesellschaftlichen Rang bekleideten, genauso wie der Ritterstand.

    Ständegesellschaft Mittelalter, Klerus Adel Bauern, StudySmarterAbb. 4: Mönch - Ritter - Bauer. Darstellung aus dem Image du Monde. – um 1285.

    Du möchtest noch mehr über die Ritter wissen und darüber, weshalb sie zum Adel gehörten? Dann schau doch mal bei der Erklärung „Ritter im Mittelalter“ hier auf StudySmarter vorbei!

    Adel – Aufgabe des Zweiten Standes

    Der Adel war im Gegensatz zum Klerus für politische und wirtschaftliche Aufgaben zuständig. Die Führung und Verwaltung des Staates lag faktisch in der Hand des Hochadels. Mitglieder dieses Standes waren vermögend, mächtig und einflussreich. Viele Adelige waren (ähnlich wie die Mitglieder des hohen Klerus) Großgrundbesitzer und genossen zudem gesellschaftliche und rechtliche Privilegien (zum Beispiel ein politisches Stimmrecht).

    Doch mit der zugesprochenen Macht ging auch eine große Verantwortung einher – nicht umsonst nannte man den Zweiten Stand auch Wehrstand. Als Lehnsherren hatten die Adeligen die Verpflichtung, sich um ihre Vasallen und Untergebenen zu kümmern. Im Kriegsfall waren sie für die Verteidigung des Landes zuständig – im Mittelalter war das vor allem die Aufgabe des Ritterstandes, also der Panzerreiter.

    Auch wenn der König/Kaiser als Landesherrscher an der Spitze der gesamten Stände-Pyramide steht, so stand er als Hochadeliger ebenfalls an der Spitze des Zweiten Standes – des Adels.

    Die politischen Stände im Mittelalter/ Frühen Neuzeit und zur Zeit des Absolutismus

    In der mittelalterlichen und früh-neuzeitlichen Ständeordnung hatten die bedeutenden Adelsfamilien großen politischen Einfluss. Die wichtigsten und einflussreichsten Adelshäuser stellten politische Repräsentanten für den Landtag – einer Versammlung der Stimmberechtigten des Landes.

    Doch in dem auf die Frühe Neuzeit folgenden System des Absolutismus nahm der politische Einfluss der privilegierten Stände stark ab – denn nun wurden die Geschicke des Landes zentral und gebündelt durch den Monarchen, also dem König/Kaiser des Reichs, verwaltet.

    Ein anschauliches Beispiel hierfür ist das Frankreich des 17. Jahrhunderts unter der absolutistischen Führung von König Ludwig XIV. Unter seiner Herrschaft wurden die Organe ständischer Repräsentation und Partizipation zurückgedrängt und stetig weiter entmachtet.

    Die sogenannten Generalstände Frankreichs, eine politische Versammlung aus Abgeordneten aller drei Stände, tagte bereits unter Ludwig XIII. 1614 zum letzten Mal und wurde während der Zeit des Absolutismus auch nicht mehr einberufen.

    Ständegesellschaft Mittelalter – Der dritte Stand „Bauern- und Bürgertum"(Nährstand)

    Den Dritten Stand bildete das Bauern- und Bürgertum. In der gesellschaftlichen Hierarchie stand diese Gesellschaftsschicht unter dem Adel und über den Standlosen / der unterbäuerlichen Schicht.

    Bauern- und Bürgertum – Standesmitglieder

    Während nur rund 2 – 3 % der Bevölkerung zu den ersten beiden Ständen gezählt wurden, gehörten über 90 % dem Bauernstand an. Dazu zählten zunächst auch nur die Bauern.Aufgrund der mittelalterlichen Städteentwicklung und des Zuzugs der Menschen in die Städte entwickelte sich jedoch das sogenannte Bürgertum (die Gruppe der Stadtbewohner). Dieses zählte fortan, ebenso wie das Bauerntum, zum Dritten Stand.

    Anders als die unfreien Bauern konnten die Stadtbewohner aber das Bürgerrecht beantragen – nach einem einjährigen Aufenthalt in der Stadt galten sie dann als freie Bürger.

    Bauern- und Bürgertum – Aufgaben

    Die Bauern waren für die Nahrungsbeschaffung zuständig und wurden deshalb auch als Nährstand bezeichnet. An der Größe des Dritten Standes wird die enorme Bedeutung der Landwirtschaft im Mittelalter deutlich.

    Jedoch konnten nur wenige Bauern das Land, das sie bewirtschafteten, ihr Eigen nennen. Die meisten Bauern bekamen das Land von einem Lehnsherren gestellt – mit dem Lehnseid verpflichteten sich die Bauern im Austausch für das Land zu Treue und Arbeit.

    • Bauern hatten als Untertanen nur eingeschränkte Rechte – sie waren rechtlich und persönlich abhängig von ihrem Lehnsherrn (Leibeigenschaft).
    • Bauern mussten Abgaben an den Lehnsherren leisten (wirtschaftliche Erträge oder Frondienst).

    Als sich später das Bürgertum zum Dritten Stand gesellte, entstanden auch neue Aufgabenfelder – zum Beispiel das organisierte Handwerk.

    Ständegesellschaft Mittelalter Bauern Frondienst StudySmarterAbb. 5: Bauern leisten Abgaben an ihren Grundherrn. Holzschnitt aus dem 15. Jahrhundert

    Du möchtest noch mehr über das Lehnswesen und den Lehnseid wissen? Dann schau doch mal bei der Erklärung „Feudalismus“ hier auf StudySmarter vorbei!

    Ständegesellschaft Mittelalter – Die Standlosen

    Auch wenn der Dritte Stand den letzten Stand bildete, so gab es doch immer noch eine Gruppe von Personen, die sich in der Pyramide unter ihm befand – nämlich die unterbäuerliche und standlose Schicht.

    Hierzu zählten gesellschaftliche Randgruppen, Außenseiter und Verstoßene, darunter auch:

    • Juden
    • Menschen der untersten Armutsschicht
    • Nichtsesshafte

    Gesellschaftliche Mobilität in der mittelalterlichen Ständegesellschaft

    Gesellschaftliche Mobilität gab es in der mittelalterlichen Ständeordnung nur bedingt – denn es handelte sich um ein sehr striktes hierarchisches Modell sozialer Unterteilung.

    Mit gesellschaftlicher Mobilität ist hier die Bewegung einer Person/Gruppe zwischen den gesellschaftlichen Ständen, also über die Standesgrenzen hinaus gemeint. Zum Beispiel Adel → Bauerntum.

    Grundsätzlich wurde man in einen Stand (Zweiter und Dritter Stand) hineingeboren und verblieb dort auch sein Leben lang. Die einzige Ausnahme bildete hierbei der Erste Stand des Klerus – denn eine geistige Laufbahn konnte jeder einschlagen und so durch Ausbildung zum Kleriker werden.

    Durch die Standeszugehörigkeit wurden die Aufgaben und Funktionen einer Person innerhalb der Gesellschaft definiert und auch eine bestimmte standesgemäße Lebensweise wurde vorgegeben (zum Beispiel durch Kleiderordnungen, Verhaltensweisen gegenüber anderen Ständen etc.).

    Im Mittelalter kam es nur sehr selten vor, dass eine Person den gesellschaftlichen Aufstieg in einen höheren Stand schaffte. Die meisten Beispiele dieser Art dürften wohl aus dem Rittertum stammen. Viele Ritterfamilien waren adeligen Ursprungs, doch zu Beginn der Ritterzeit konnten auch nicht-adelige, aber sehr fähige Krieger als Gegenleistung für ihre Dienste einen Adelstitel erhalten.

    Ständegesellschaft in der Frühen Neuzeit

    Im Laufe der Zeit und vor allem im Übergang von Mittelalter hin zur Frühen Neuzeit entwickelte sich die Gesellschaft jedoch weiter und differenzierte sich immer mehr aus. Neue Berufsgruppen entstanden und mit ihnen neue Aufgaben und Funktionen, die man nicht in der alten Ständeordnung unterbringen konnte – so musste sich das System der Ständegesellschaft zwangsläufig anpassen. Es wurden zunehmend neue Stände (innerhalb der Stände) etabliert und die Grenzen zwischen diesen wurden immer durchlässiger – es gab vermehrt Möglichkeiten für einen Standesaufstieg oder auch -abstieg.

    Durch gute Bildung konnte ein einfacher Bürger nun Ratsmitglied der städtischen Gemeinde werden. Und ein verarmter Adeliger konnte seines Standes enthoben werden, wenn er sich die standesgemäße Lebensweise schlicht nicht mehr leisten konnte.

    Ende der Ständegesellschaft

    Im 18. Jahrhundert schließlich

    • wurde das Lehnswesen in weiten Teilen Europas, und damit eines der wichtigsten Organisationsprinzipien der Ständegesellschaft, abgeschafft. Viele der Bauern waren nun keine Leibeigenen mehr und nicht mehr zwangsläufig an ihren Stand gebunden.
    • kam die Zeit der Industrialisierung und einer erneuten gesellschaftlichen Differenzierung. Aus der rasant wachsenden Anzahl an industriellen Arbeitern entwickelte sich dann der sogenannte Vierte Stand.

    In dieser Periode verlor die Ständeordnung zunehmend an Bedeutung – die früher so strikte Trennung der sozialen Schichten konnte nicht länger aufrechterhalten werden. Langsam verschwand die Ständegesellschaft aus den Ländern Europas, und an ihre Stelle trat der Gedanke, dass nicht die 2 % der Adeligen, sondern die 90 % des Bürgertums über die politischen Geschicke ihres Landes entscheiden sollten.

    Ständegesellschaft Mittelalter – Das Wichtigste

    • Die Ständegesellschaft (auch: Ständeordnung) war ein gesellschaftliches Ordnungssystem im mittelalterlichen und früh-neuzeitlichen Europa.
    • Die Ständegesellschaft basierte auf einer hierarchischen Unterteilung der Bevölkerung in einzelne Gruppen – die sogenannten Stände.
    • Die Stände waren strikt voneinander getrennt. Sie unterschieden sich durch die Abstammung ihrer Mitglieder, deren Rechte und deren Aufgaben in der Gesellschaft.
    • Das vorherrschende Modell im mittelalterlichen Europa war die sogenannte Drei-Stände-Ordnung mit den drei Ständen Klerus (1. Stand), Adel (2. Stand) und Bauern- und Bürgertum (3. Stand).
    • Die Ständeordnung existierte in weiten Teilen Europas noch bis in das 18. oder 19. Jahrhundert.

    Nachweise

    1. Abb. 2: Licensed under public domain (https://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/8/88/Huldigung.jpg).
    2. Abb. 3: Licensed under public domain (https://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/a/af/Arbre_des_batailles_BnF_Arsenal_ms_2695_folio_6v.jpg).
    3. Abb. 4: Licensed under public domain (https://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/0/0f/109B%C3%A4uerliche_Abgaben.jpg).
    4. Abb. 5: Licensed under public domain (https://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/0/0f/109B%C3%A4uerliche_Abgaben.jpg).
    Häufig gestellte Fragen zum Thema Ständegesellschaft Mittelalter

    Wie heißen die drei Stände im Mittelalter?

    Die drei Stände im Mittelalter sind folgende:

    • Den Ersten Stand bildete der Klerus: Ihre Aufgabe war die Verbreitung des christlichen Glaubens und des Seelenheils.
    • Der Zweite Stand war der Adel: Dieser musste das Volk gegen Feinde verteidigen. 
    • Der Dritte Stand war das Bauern- und Bürgertum: Sie waren für die Arbeit und die Nahrungsbeschaffung zuständig.

    Was ist die Ständegesellschaft im Mittelalter?

    Die Ständegesellschaft (auch: Ständeordnung) war ein gesellschaftliches Ordnungssystem im mittelalterlichen und früh-neuzeitlichen Europa. Die Ständegesellschaft basierte auf einer hierarchischen Unterteilung der Bevölkerung in einzelne Gruppen – die sogenannten Stände.

    Wann war die Ständegesellschaft? 

    Die mittelalterliche/ früh-neuzeitliche Ständegesellschaft existierte circa vom 8./10. Jahrhundert bis circa ins 19. Jahrhundert. 

    Welche Privilegien hatte der 1. und der 2. Stand? 

    Der Klerus war aufgrund seiner kirchlichen Tätigkeit ein sehr geachteter Stand. Einige Kleriker genossen eine gute Ausbildung und konnten schreiben und lesen.


    Der Adel war gesellschaftlich und politisch privilegiert. Viele Adelsfamilien waren Großgrundbesitzer und aufgrund des Lehnswesens somit sehr reich. Außerdem oblag dem Adel die politische und wirtschaftliche Verwaltung des Landes.

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